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Coronavirus – Krisenfonds mit 4 Mrd. Euro kommt, Nulldefizit geht

400 Mio. Euro für neues Kurzarbeitszeitmodell - Kurz schließt Notverstaatlichungen nicht aus - Noch offene Fragen zu Schadenersatzansprüchen nach dem Epidemiegesetz. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Topf) 400 Mio. Euro für neues Kurzarbeitszeitmodell - Kurz schließt Notverstaatlichungen nicht aus - Noch offene Fragen zu Schadenersatzansprüchen nach dem Epidemiegesetz. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Topf)

Wien (APA) – Die Bundesregierung und die Sozialpartner haben heute einen „Krisenfonds“ als Antwort auf die Corona-Pandemie präsentiert, weitere Schritte können folgen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstagvormittag vor Journalisten. Der Fonds ist vier Milliarden Euro schwer, 400 Mio. Euro entfallen auf ein neues Kurzarbeitszeitmodell.

Als Reaktion auf die Mehrausgaben hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute das Nulldefizit abgesagt. „Das Budget 2020 wird keines sein, wo ich von einem ausgeglichenen Haushalt sprechen werde“, sagte er – und ergänzte: „Ein ausgeglichener Haushalt ist immer wichtig, aber die Gesundheit der Österreicher, die Arbeitsplätze und der Standort ist wichtiger.“ Wie viel die Krisenbewältigung im Endeffekt kosten werde, sei noch nicht abschätzbar.

Mit den 400 Mio. Euro für Kurzarbeit würden deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden als während der Finanzkrise 2009, betonte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Im Gegensatz zum jetzigen Modell, das eine Arbeitszeitreduktion von 80 Prozent vorsehe, könne im neuen Modus bis auf Null reduziert werden. Anträge auf Kurzarbeit sollen laut Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) ab Montag möglich sein.

Modifizieren will die Regierung offenbar die im Epidemiegesetz verankerten Entschädigungsansprüche für Unternehmen, die von Betriebsschließungen betroffen sind. Notverstaatlichungen wären laut Kurz möglich, aber nicht aktuell. Auf die Frage, ob Österreich – wie die deutsche Regierung – im Fall des Falles zur Verstaatlichung zentraler Unternehmen bereit wäre, meinte Kurz: „Natürlich ist das möglich nach dem Epidemiegesetz. Dort, wo es nötig wäre, würden wir nicht davor zurückschrecken. Derzeit stellt sich diese Frage nicht.“

Modifizieren will die Regierung aber offenbar die im Epidemiegesetz verankerten Schadenersatzansprüche. Diese sehen für Betriebe, die zur Bekämpfung des Coronavirus geschlossen werden, einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstentgang vor. Darauf angesprochen kündigte Kurz „einige Gesetzesänderungen“ an, denn: „Das Epidemiegesetz stammt teilweise aus einer Zeit, die mit einer heutigen nicht vergleichbar ist.“ Details nannte er nicht.

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) verlangte zuvor von der Bundesregierung Rechtssicherheit bei Schadensersatzansprüchen. Bisher habe sich diese gegen Hotelsperren nach Paragraph 20 des Epidemiegesetzes gewehrt, aber nur dann hätten die betroffenen Unternehmen auch einen klaren Rechtsanspruch auf Entschädigung, hieß es heute zur APA.

Für Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) dienen die Sofortmaßnahmen vor allem dazu, „das Blut im Wirtschaftskreislauf zu behalten“. Die aktuelle Situation sei dramatischer als die Finanzkrise, denn diese habe oben (bei großen Banken, Anm.) begonnen – heute verbreite sich die Krise aber von unten nach oben. Kogler lobte daher die in der Krise funktionierende „Konsens-Demokratie“.

„Es geht nicht um Kompromisse, es geht um Schicksale, um Existenzen“, meinte denn auch ÖGB-Chef Wolfgang Katzian (SPÖ). Das soziale Netz müsse die Menschen auffangen, denn diese seien „nicht too big to fail, sondern too many to fail.“ An die Unternehmern appellierte er, das Kurzarbeitsmodell in Anspruch zu nehmen und Arbeitsplätze zu sichern und an die Arbeitnehmer, nichts ungeprüft zu unterschreiben.

Kritik kam von der Verkehrsgewerkschaft vida. „Wenn jetzt schon zu Beginn der Krise einige Unternehmer fordern, Beschäftigte mit sofortiger Wirkung kündigen zu können, dann zerstört das den gerade jetzt so wichtigen Zusammenhalt in der österreichischen Gesellschaft,“ so Vorsitzender Roman Hebenstreit. Die Industriellenvereinigung betonte ihre Zufriedenheit mit dem Sozialpartner- und Regierungspaket.

Die Arbeiterkammer fordert neben dem Kurzarbeitsmodell auch eine Lösung für jene Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise mit Wiedereinstellungszusage gekündigt werden. AK-Direktor Christoph Klein befürchtet nämlich, dass sich Kleinbetriebe auch vom neuen Kurzarbeitsmodell überfordert sehen und ihre Mitarbeiter für die Dauer der Krise zum AMS schicken könnten.

Kurz vor der Pressekonferenz von Regierung, Wirtschafts- und Arbeiterkammer am Samstag hatten noch die NEOS ihren Wunsch nach einem Wirtschaftspaket platziert. „Nur umgehende Liquiditätshilfen und ein couragiertes Sofort-Paket können eine drohende Abwärtsspirale und eine Kündigungswelle verhindern“, so Parteichefin Beate Meinl-Reisinger.

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