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OGH: Vorlagefrage an den EuGH – Ist YouTube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich und daher zur Unterlassung verpflichtet?

Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung vor allem des Art 14 der Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr. Dabei geht es um die Frage, ob YouTube seine neutrale Rolle als Host-Service-Provider und damit das Haftungsprivileg verliert, wenn dem Nutzer zusätzlich zum Betrieb der Online-Videoplattform bestimmte Begleitservices angeboten werden, wie vor allem die Verknüpfung der von den Nutzern hochgeladenen Videos mit Werbung („monetarisieren“).

Entscheidung: OGH 28. 5. 2019, 4 Ob 74/19i.

⇒ Zur Pressemitteilung des OGH.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.

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