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Initiativanträge zum Abgaben­änderungsgesetz 2020 und Finanz-Organisationsreform­gesetz

(Bild: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner) (Bild: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner)

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen würde vor allem das Abgaben­änderungsgesetz 2020 eine einschneidende Änderung bringen: Ausländische Arbeitgeber ohne Lohnsteuerbetriebsstätte in Österreich waren bisher nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.

Die Einkommen­steuer der Arbeitnehmer wurde im Wege der Veranlagung erhoben. Künftig soll eine Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug auch ohne Lohnsteuerbetriebsstätte in Österreich bestehen, wenn es sich um unbeschränkt steuer­pflichtige Arbeitnehmer handelt. Wenn nicht schon bisher ein – freiwilliger – Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, müssen Unternehmen rasch reagieren, um bis 1. 1. 2020 eine österreichische Personalver­rechnung für diese Arbeitnehmer aufzusetzen. Unklar ist allerdings noch, wie das Zusammenspiel mit der Abzug­steuer bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüb­erlassung in diesen Fällen geplant ist.

Das Finanz-Organisationsreform­gesetz beinhaltet eine Neuorganisation der Finanz­verwaltung: Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB) soll bundesweit für die Lohnsteuer­prüfung, die Sozial­versicherungsprüfung und die Kommunal­steuerprüfung zuständig sein. Die Neuorganisation soll ab 1. 7. 2020 in Kraft treten.

Alexandra Platzer

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2019, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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