Schwandner

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  • als Antwort auf: BAGS – oder doch nicht? #67471
    Schwandner
    Mitglied

    Hallo Sylvia!

    Wahrscheinlich werdet Ihr durch die Satzung des BAGS dort hineinfallen.
    Oder was sagt das BM?

    Es gibt für den DN im § 41 BAGS die Wahlmöglichkeit welche Gehaltstafel angewendet werden soll.
    Dafür braucht man eine Vergleichsrechnung, usw.
    Im Prinzip gilt aber trotzdem der BAGS und sobald dieser besser ist als
    der vorhergehende KV ist der BAGS anzuwenden.
    (Anspruchsprinzip)

    mfg
    Peter

    als Antwort auf: Bags "Lohn-/ Gehaltsvergelich" #67470
    Schwandner
    Mitglied

    Also mich erinnert das ganze etwas an das Rosinenprizip.

    Es für mich auch logisch, dass die 38-Stunden-Woche für alle gelten.
    Der Kollektivvertragliche Mindestlohn ist aber meiner Meinung nach im Zusammenhang mit den Stunden dieses KV zu sehen.

    Ich würde also weiterhin EUR 1000,00 für 20 Stunden rechnen.

    Was ich noch näher hinterfragen würde, sind die Dienstverträge mit den Teilzeitkräft wirklich mit 20 Stunden beziffert,
    oder wurden die Stunden mit dem halben Ausmaß einer Vollzeitkraft umschrieben.
    Dann könnte sich auch hier die Arbeitszeit auf 19 Stunden kürzen!

    mfg
    Peter

    als Antwort auf: Rückerstattung Urlaubsentgelt #66764
    Schwandner
    Mitglied

    Sorry, die Zusammenfassung hatte ich leider übersehen.

    DANKE für die rasche Hilfe!

    mfg
    Peter

    als Antwort auf: Tantieme Endabrechnung #66715
    Schwandner
    Mitglied

    Wenn diese Aufteilung (6x laufend; 1x Sonderzahlung) dieser Zahlung schriftlich Vereinbart wird, dürft es bei der GPLA-Prüfung keine Probleme geben.

    Es ist nur etwas unüblich, wenn schon den 1. Teil laufend mit abrechnet wird, dass man dann den 2. Teil auch noch einmal auf 6 Monate aufteilt.
    Da bekommt der Dienstnehmer das letzte Geld ein Jahr nach dem er es erwirtschaftet hat.

    Aber wie gesagt, wenn es vertraglich mit dem Dienstnehmer bei jeder Endabrechnung vereinbart wird, kein Problem!

    mfg
    Peter

    als Antwort auf: Feiertagsarbeit im Busgewerbe #66714
    Schwandner
    Mitglied

    Hallo Andrea!

    Dem Busfahrer muss neben dem Normalen Feiertagsentgelt (für vermutlich 8 Stunden)
    auch noch das Feiertagsarbeitsentgelt (steuerfrei) für die 7 geleisteten Stunden bekommen.

    mfg
    Peter

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