Rückerstattung Urlaubsentgelt

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  • #62631
    Schwandner
    Mitglied

    Hallo!
    Kann mir jemand bei der Rückerstattung von Urlaubsentgelt helfen?
    Genauer gesagt: darf DB, DZ, KommSt zurückgerrechnet werden?

    Details:
    Ein DN verläst das Unternehmen durch unberechtigten vorzeitigen Austritt.
    Ich muss 18 bereits konsumierte Urlaubstage zurückrechnen.
    SV –> keine Rückrechnung möglich (da SV-frei)
    LSt –> Rückrechnung in Form von Werbungskosten

    DB –> ?
    DZ –> ?
    KommSt –> ?

    Die Prüfungsabteilung vom FA Linz ist der Ansicht, dass ich DB, DZ und KommSt nicht zurückrechnen kann,
    weil es im Zuge einer Beendigung des Dienstverhältnisses ist.
    Sie sind sich aber nicht 100%ig sicher und würden gerne Infos von mir falls ich gegenteiliges finde.

    Wie soll ich jetzt vorgehen? ❓

    #66762
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo,

    die Erstattung von Urlaubsentgelt hat keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage von DB,DZ und KommSt. Die Grundlagen dieser Abgaben werden durch den Minusbetrag weder erhöht noch reduziert.

    Siehe dazu: Personalverrechnung in der Praxis, Stand:1.1.2006, Seite 946

    Liebe Grüße
    Andrea

    #66764
    Schwandner
    Mitglied

    Sorry, die Zusammenfassung hatte ich leider übersehen.

    DANKE für die rasche Hilfe!

    mfg
    Peter

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