BAGS – oder doch nicht?

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  • #62847
    grasy
    Teilnehmer

    Hallo an alle!

    Habe einen Betrieb mit dem Gewerbe „Gesundheitsbetriebe“ abzurechnen – kann mir jemand sagen, ob auf diesen der BAGS anzuwenden ist? Der Dienstgeber hat den einzelnen Dienstnehmern nämlich freigestellt, ob sie im bisherigen KV-Bereich bleiben oder in den BAGS wechseln wollen. Da meiner bisherigen Erfahrung nach ein Betrieb entweder in den Geltungsbereich eines KV`s fällt oder nicht, ist ein KV anzuwenden oder eben nicht. Das da eine Wahlmöglichkeit bestehen soll, ist mir neu. Kann mir jemand weiterhelfen?

    lg Sylvia

    #67367
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Sylvia!

    Zuerst einmal: Wahlmöglichkeit wird es keine geben.
    Aber: Ihr müsst abklären, ob euer Betrieb überhaupt in den Zuständigkeitsbereich des BAGS fällt. Welchem KV seid ihr bisher zugehörig gewesen (bzw. derzeit zugehörig)?

    Tipp: Checke den § 2 BAGS durch, ob ihr überhaupt annähernd in seinen Geltungsbereich gehört. Oder Rückfrage beim Sozialministerium oder bei der Gewerkschaft der Privatangestellten.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #67471
    Schwandner
    Mitglied

    Hallo Sylvia!

    Wahrscheinlich werdet Ihr durch die Satzung des BAGS dort hineinfallen.
    Oder was sagt das BM?

    Es gibt für den DN im § 41 BAGS die Wahlmöglichkeit welche Gehaltstafel angewendet werden soll.
    Dafür braucht man eine Vergleichsrechnung, usw.
    Im Prinzip gilt aber trotzdem der BAGS und sobald dieser besser ist als
    der vorhergehende KV ist der BAGS anzuwenden.
    (Anspruchsprinzip)

    mfg
    Peter

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