Roland

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  • als Antwort auf: Schmutzzulage Rauchfangkehrer #69908
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Schau dir mal bitte den Artikel in der PV-Info Nov. 2008 (Seite 34) an.

    LG

    als Antwort auf: Sonderzahlung #69907
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Ulrike!

    Ich würde den KV wie folgt interpretieren:
    Grundsatz: Stichtagsprinzip!
    Somit bei einer generellen Umstellung auf deine 30h/Woche auch die WR danach berechnen.
    UB bleibt unangetastet.

    Die Durchschnittsberechnung bei den Teilzeitbeschäftigten betrifft mE nur jene Fälle, in denen schlicht „Mehrarbeit“ geleistet wird, damit diese auch in den Sonderzahlungen Deckung findet.
    Siehe dazu auch die Fußnote 5 im Original KV, die ich dir hier reinstelle:

    5) Bei Berechnung der Weihnachtsremuneration bzw
    der Urlaubsbeihilfe ist der Durchschnitt der letzten
    13 Wochen vor Fälligkeit heranzuziehen.
    Beispiel:
    Vereinbarte Arbeitszeit: 20 Wochenstunden
    Tatsächliche
    Arbeitszeit: 1. – 6. Woche 25 Wochenstunden
    7. – 13. Woche 30 Wochenstunden
    Berechnung: 6 x 25 = 150 Stunden
    7 x 30 = 210 Stunden
    360 : 13 = 27,70 Stunden
    Die jeweilige Sonderzahlung wird berechnet auf der
    Basis von 27,7 Stunden und nicht von 20 Stunden.

    So weit der KV-Text bezüglich des unterschiedlichen Ausmaßes.

    Eine Misch-Sonderzahlung würde ich auch deshalb ausschließen, weil der KV für auslernende Lehrlinge genau diese Misch-Sonderzahlung anordnet – und daher mE auch nur für diesen Fall gilt.

    Zusammengefasst also: In deinem Fall Stichtagsprinzip (auch wenn es meinem Gerechtigkeitssinn widerspricht!), weil die Anordnungen des KV’s in diese Richtung gehen.

    LG und schönen Abend

    Roland

    als Antwort auf: Resturlaub – Ende Altersteilzeit – SB Abfertigung #69906
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Sorry, ich war in letzter Zeit ziemlich eingespannt und bin daher immer nur kurz ins Forum eingestiegen und habe lediglich die „leichteren“ Fälle versucht zu beantworten.

    Ich probier’s halt jetzt auch zu deinem (komplizierteren) Fall:

    Stichwort vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer:
    Ich bin KEIN Pensionsexperte, allerdings sehe ich hier eindeutig im Zeitraum der Auszahlung der ErUE, dass der Pensionsanspruch tatsächlich ruhen muss, wenn das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze ist, was zweifellos der Fall sein wird.

    Stichwort Abfertigung / Einrechnung des SB:
    Hier wirst du mE nicht darum herumkommen, den Sachbezug in die Abfertigung miteinrechnen zu müssen, obwohl das KFZ in den letzten Monaten von ihm nicht mehr benutzt wird.
    Bedenke nämlich dabei: Was wäre, wenn der DN nicht in den Urlaub gegangen wäre, dann hätte er das Auto noch, oder?
    Somit wäre eine Nichteinrechnung für mich ein klarer Umgehungstatbestand.

    LG

    als Antwort auf: Abfertigung Elternteilzeit #69905
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Ulrike!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Betreibung einer Kantine – freier Dienstvertrag ? #69904
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bina, lieber Martin!

    Auch wenn ich es jetzt nicht ganz so eindeutig sehe wie Martin, so sehe ich diesen Fall (der aber aus der Ferne grundsätzlich nicht leicht zu beurteilen ist) auch so.
    Wenn ich nämlich daran denke, dass wahrscheinlich auch noch die gesamte Einrichtung vom „Auftraggeber/Dienstgeber“ zur Verfügung gestellt wird, spricht das auch für ein echtes DV.
    Man müßte natürlich konkret alle Parameter überprüfen, ob hier die selbständigen oder unselbständigen Merkmale überwiegen.
    Was mich zusätzlich verwundert ist, dass es nicht gleich mit einem „Werkvertrag“ probiert wird! (?)

    LG

    als Antwort auf: frage zu abfertigung alt und karenz #69903
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Gern geschehen und vielen Dank!!!

    LG

    als Antwort auf: Abmeldung eines älteren Dienstnehmers im Krankenstand??? #69902
    Roland
    Teilnehmer

    Sehr gern geschehen!

    LG

    als Antwort auf: Rückverrechnung Sonderzahlung #69901
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Das „Zurückrollen“ in den alten Abrechnungsmonat wird in aktuellen Fachbeiträgen immer wieder verneint.
    Das nur noch als Hinweis.

    LG

    als Antwort auf: Allgemeiner Groß- und Kleinhandel #69889
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    In den KV’s enden die Sprünge nach gewissen Verwendungsjahren.
    D.h. es gibt dann tatsächlich nur mehr die jährlichen KV-Erhöhungen.
    Ein automatischer Wechsel in die nächste Verwendungsgruppe ist nicht vorgesehen. Diesen Wechsel gibt es nur bei einer anderen (höherwertigeren) tatsächlichen Verwendung.

    LG

    als Antwort auf: neue Existenzminimumtabellen ab 01.11.08 #69886
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Danke für den Link!

    LG

    als Antwort auf: Abmeldung eines älteren Dienstnehmers im Krankenstand??? #69885
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Eine Kündigung ist sehr gefährlich wegen möglicherweise sozialer Ungerechtfertigkeit.
    Besser eine einvernehmliche Lösung wählen (ohne Wiedereinstellungszusage!), das ist nach der neuesten Judikatur absolut möglich.
    Trotzdem ist diese Sache sehr heikel, verstehe meinen Kommentar daher nur als Tipp.

    LG

    als Antwort auf: Sonderzahlung #69884
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Steve!

    Ist mir leider noch immer zu wenig.
    Ist das dein KV?
    Kollektivvertrag
    für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung
    in Information und Consulting

    Wenn nicht, frag doch bitte in deiner Personalabteilung oder schau auf deinen Dienstzettel / Dienstvertrag nach.

    Danke

    LG

    als Antwort auf: Sonderzahlung #69881
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Steve!

    Noch einmal: Welcher KV (Branche)?

    LG

    als Antwort auf: Sonderzahlung #69874
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Steve!

    Welcher Kollektivvertrag kommt zur Anwendung?
    Arbeiter oder Angestellter?

    Das würde dem Forum sehr helfen, um eine kompetente Auskunft zu erteilen.

    LG

    als Antwort auf: KM-Geld KV Handel #69873
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Die € 0,30 MÜSSEN MINDESTENS ausbezahlt werden, doch du KANNST auch auf € 0,42 steuer und sv-frei aufstocken (ab 1.7.).

    Es erfolgt keine Nachverrechnung anläßlich einer GPLA.

    LG

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