Schmutzzulage Rauchfangkehrer

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  • #63993
    bd-lv
    Teilnehmer

    An und für sich darf ja die Schmutzzulage für die Rauchfangkehrer nicht mehr lohnsteuerfrei behandelt werden (lt. Vorgehensweise bei div. GPLA-Prüfungen).

    Ich habe keine Infos wie der jetzige Stand der Dinge ist bzw. wie ich weiter vorgehen soll. Kann ich die Schmutzzulage weiterhin frei abrechnen wenn ich „Beweise“ vorlege?

    Lg Dani

    #69849
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Davon habe ich auch schon gehört.
    Auf Grund der „freien Beweiswürdigung“ kann ich mir aber dennoch vorstellen, dass, wenn tatsächlich „Beweise“ erbracht werden, der Prüfer die Zulage nicht so einfach pflichtig machen kann.
    Allerdings soll der Umstand der „überwiegenden“ Verschmutzung bei einer ev. Pauschale immer berücksichtigt werden.

    LG

    #69908
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Schau dir mal bitte den Artikel in der PV-Info Nov. 2008 (Seite 34) an.

    LG

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