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- Dieses Thema hat 9 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 16 Jahren, 1 Monat von
Roland aktualisiert.
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15. Januar 2008 um 15:27 Uhr #63535
angie
Teilnehmerhallo! ich habe eine allgemeine frage zur abfertigung alt, weil dies gerade bei uns diskutiert wurde!
wenn eine DN-in schwanger wird, zb. 13 jahre schon voll bei der firma gearbeitet hat, dann in der karenz mit teilzeit arbeiten will und nach der karenz zb. wieder halbtags arbeitet und nach jahren wird die abfertigung ausbezahlt, gilt dann eine mischregelung oder wird die abfertigung mit dem tatsächlichem letztgehalt berechnet?
soweit ich das herausgelesen habe, würde hiemit das letzte gehalt zur berchnung genommen (eben gehalt zb. für den halbtagsjob)
die diskussion war eben, dass das eigentlich sehr ungerecht ist, wenn man jahre mit vollem gehalt gearbeitet hat, dass das für die berechnung nicht herangezogen wird!
KV ist übrigens der bau!
15. Januar 2008 um 23:33 Uhr #68874Roland
TeilnehmerHallo angie!
Hier gibt es keine eindeutige Lösung, weil verschiedene Varianten möglich sind.
Befindet sich die Mutter nämlich in Elternteilzeit, ist bei DG-Kündigung die Abfertigung auf Basis der früheren NAZ zu berechnen.
Bei DN-Kündigung währen der ETZ besteht nach 5jähriger Dienstzeit ein halber Abfertigungsanspruch (max. 3 mon. Entgelte) mit folgender Berechnung:
Monatesentgelt = Durchschnitt der in letzten 5 Jahren geleisteten Arbeitszeit (OHNE Karenz, die Teilzeitbeschäftigung während der Karenz war oder ist ein eigenständiges Dienstverhältnis, max. bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich).Wenn man sich allerdings nicht in ETZ befindet und die Teilzeit faktisch „freiwillig“ macht, wird für die Abfertigung tatsächlich nur das letzte (Teilzeit-) Gehalt als Basis herangezogen, mag es auch noch so ungerecht sein!
LG
16. Januar 2008 um 8:03 Uhr #68877angie
Teilnehmerhallo roland!
danke für deine antwort! 😀
das mit der elternteilzeit weiß ich, es war eher eine prinzipielle frage, wenn man nicht mehr in elternteilzeit ist und eben noch weiter teilzeit arbeiten will, dass man dann eben um diese jahre „volles gehalt“ umfällt! aber so ist die gesetzeslage eben! gestern wurde hier eben ein wenig hitzig diskutiert! 😆
16. Januar 2008 um 14:48 Uhr #68881Roland
TeilnehmerHallo angie!
Alles klar!
Hier hat sich eben die Judikatur ausgelassen, weil die Gesetzeslage ja nicht unbedingt so eindeutig ist!LG
12. November 2008 um 13:20 Uhr #69850Ulrike1
MitgliedHallo,
diese Anfrag ist zwar alt, aber ich muss hierzu auch noch eine Frage stellen: wie berechnet sich in so einem Fall die Abfertigung bei „einvernehmlicher“ Lösung des DV? NAZ vor Karenzierung oder nach dem aktuellen Teilzeitgehalt? Eine Dienstnehmerin, die sich in Elternteilzeit befindet, ist doch kündigungsgeschützt?
allerbesten Dank für hilfreiche Unterstützung!
beste Grüße
Ulrike12. November 2008 um 22:53 Uhr #69852Roland
TeilnehmerHallo Ulrike!
Richtig, die DN ist grundsätlich kündigungsgeschützt während der ETZ.
Kündigt die DN selbst, gibt es die halbe Abfertigung mit dem 5Jahres-Schnitt (wie oben beschrieben).Wird einvernehmlich aufgelöst, was ja (fast) immer möglich ist, auch bei ETZ, wird die volle Abfertigung vom Vollzeitentgelt (bzw. wie du richtig schreibst von der NAZ vor Karenzierung bzw. Beginn der ETZ) berechnet (Quelle: PV-Info Jan. 2005).
LG
25. November 2008 um 21:01 Uhr #69900Ulrike1
MitgliedHallo Roland,
ok, der Sachverhalt wird nun klar.
Toller Support, den Du da leistest, liebe Grüße Ulrike
25. November 2008 um 21:19 Uhr #69903Roland
TeilnehmerHallo Ulrike!
Gern geschehen und vielen Dank!!!
LG
19. März 2009 um 20:50 Uhr #70336celina35
TeilnehmerDanach habe ich gesucht! Danke für die Hilfe…
21. März 2009 um 4:07 Uhr #70342Roland
TeilnehmerHallo Celina!
Ja, manchmal kann man auch in alten Beiträgen fündig werden.
LG
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