Resturlaub – Ende Altersteilzeit – SB Abfertigung

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  • #64000
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    eine Frage: Wenn ein DN vor Beginn der Freizeitphase (Altersteilzeit – Blockmodell)seinen Urlaub nicht verbrauchen kann, muss er am Ende der Altersteilzeit ausbezahlt werden (UEL). Ist es richtig, dass bei Vorliegen einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer für die Zeit der Urlaubsersatzleitung die Pensionsauszahlung ruht und für den DN eigentlich ein Nachteil ist? Liege ich hier richtig mit meiner Vermutung?

    Hätte noch eine Frage:
    Ein DN geht mit 1.4.2009 in die Alterspension. Seit 1.10.08 befindet er sich in Urlaub. Er hat einen Firmen PKW, für den Sachbezug gerechnet wird. Wenn ich ab Oktober keine SB mehr rechne – muss ich bei der Abfertigung den SB miteinrechnen, da er vorher immer verrechnet wurde oder gilt hier das gebührende Entgelt für den letzten Monat als Grundlage?

    Würde mich über eure Hilfe freuen.

    LG
    Brigitte

    #69892
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    kann mir keiner helfen ? 🙁

    LG
    Brigitte

    #69906
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Sorry, ich war in letzter Zeit ziemlich eingespannt und bin daher immer nur kurz ins Forum eingestiegen und habe lediglich die „leichteren“ Fälle versucht zu beantworten.

    Ich probier’s halt jetzt auch zu deinem (komplizierteren) Fall:

    Stichwort vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer:
    Ich bin KEIN Pensionsexperte, allerdings sehe ich hier eindeutig im Zeitraum der Auszahlung der ErUE, dass der Pensionsanspruch tatsächlich ruhen muss, wenn das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze ist, was zweifellos der Fall sein wird.

    Stichwort Abfertigung / Einrechnung des SB:
    Hier wirst du mE nicht darum herumkommen, den Sachbezug in die Abfertigung miteinrechnen zu müssen, obwohl das KFZ in den letzten Monaten von ihm nicht mehr benutzt wird.
    Bedenke nämlich dabei: Was wäre, wenn der DN nicht in den Urlaub gegangen wäre, dann hätte er das Auto noch, oder?
    Somit wäre eine Nichteinrechnung für mich ein klarer Umgehungstatbestand.

    LG

    #69934
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    ich danke dir für deine Hilfe (hab gehofft, dass du über meine Fragen stolperst 🙂

    LG
    Brigitte

    #69935
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Sehr gern geschehen.

    Schönes Wochenende und

    LG

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