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Roland
TeilnehmerServus nunu!
Mit diesen (etwas spärlichen) Daten ist es schwierig, eine (richtige) Antwort zu geben.
Irgendwie kommt mir das „Angebot des AG“ etwas komisch vor, denn wenn du tatsächlich eine so lange Kündigungsfrist hast, muss die „Einmalzahlung“ als Kündigungsentschädigung ausbezahlt werden, welche die Pflichtversicherung verlängtert und du kein Arbeitslosengeld beziehen kannst.
Mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen.LG
Roland
TeilnehmerHallo jeanny!
Die Berechnung EUR 900,– ist korrekt.
Folgende Rechnung ist anzustellen:
Fremdüblicher Wert (1.500,–) reduziert um 25% (375,–) ergibt einen Wert von 1.125,–.
Dieser Vergleichswert ist größer als der doppelte Richtwert (946,–).Daher beträgt der SB grundsätzlich 1.125,–.
Jetzt kommt aber noch die Übergangsregelung zum Zug:
Neuer SB = 1.125,– minus alter SB = 825,– ergibt einen Differenzbetrag von 300,–, davon 25% = 75,–.
Rechnung: 825,– + 75,– = 900,–Alles klar?
LG
Roland
TeilnehmerHallo alecsander!
Na hurra, bei solchen unklaren Angaben würden wir (glaube ich) alle bei dieser Prüfung mit Bomben und Granaten durchfallen.
Hier sind ja X Varianten möglich, das ist halt die Schwäche eines Multiple-Choice, wenn es um Berechnungen geht.LG
Roland
TeilnehmerHallo BR!
Hier ist ganz eindeutig ein Malus abzuführen.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Sylvia + BR!
Die Urlaubsersatzleistung ist in DB, DZ und Kommunalsteuer pflichtig.
Ich kenne keine Ausnahme bei Tod eines DN.LG
Roland
TeilnehmerHallo Toni!
Auch bei einem „ganzmonatigem“ ZA steht die Pendlerpauschale in voller Höhe zu.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Martina!
Nur die betrieblichen Kilometer sind nachzuweisen.
LG
Roland
TeilnehmerHallo bibs!
Vertrauensunwürdigkeit ist eine gute Idee.
Der begünstigt Behinderte hat keinen besonderen Entlassungsschutz, somit zählt (wenn er Ang. ist) § 27 Abs. 1 Ang.G.LG
Roland
TeilnehmerServus alecsander!
Du kannst beruhigt sein, ich komme auch nicht hin.
Es fehlen aber ein paar wesentliche Angaben, z.B. handelt es sich um einen echten oder unechten ML?
Wie wird aliquotiert (da gibt’s mehrere Möglichkeiten)?
Wurde der Tag Urlaub, der dem DN zusteht, verbraucht oder nicht?
Stehen die aliquoten SZ lt. KV zu?
Wie verhalten sie die Arbeitsstunden pro Tag?Du siehst, so einfach ist es meist nicht.
Ich wäre auf folgenden Auszahlungsbetrag gekommen:
EUR 1.220,21
Da habe ich einen Tag Urlaubsersatzleistung reingerechnet, die aliquoten SZ für 17 KT und den aliquoten Lohn eines unechten Monatslöhners (mit der Annahme, daß er von Mo. – Do. 8 Stunden und am Fr. 6,5 h arbeitet).LG
Roland
TeilnehmerHallo Sylvia!
Schau dir bitte die RZ 1070 der LSt-RL an.
Da wirst du feststellen, dass es sich bei deinem Fall um ein einheitliches DV handelt und eine Abfertigung nicht begünstigt ausbezahlt werden kann.LG
Roland
TeilnehmerHallo!
Nur dann, wenn Pflegebedürftigkeit gegeben ist (Bestätigung des Arztes verlangen!).
LG
Roland
TeilnehmerHallo Celina!
Ja, manchmal kann man auch in alten Beiträgen fündig werden.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Helli!
Die Zeit vom 15.3. bis 31.3. würde wohl als schlüssig vereinbarter unbezahlter Urlaub gewertet werden.
Somit bleibt das Dienstverhältnis auch in dieser Zeit aufrecht.
Ab 1.4. befindet sie sich dann (zumindest schlüssig) in Elternteilzeit und hat selbstverständlich Anspruch auf ihren Arbeitsplatz nach der Karenz für das 2. Kind.LG
Roland
TeilnehmerServus Chris!
Da ergibt sich ein Netto von knapp EUR 2.936,–.
Berechnet wurde die LSt von mir jetzt schon nach der neuen Steuerreform (sollte im April schon anwendbar sein).LG
21. März 2009 um 3:50 Uhr als Antwort auf: Steuerfreies Kilometergeld einer Arbeitsmedizinerin #70339Roland
TeilnehmerHallo Manuela!
Sehr gern geschehen.
LG
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