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rawuzl
Teilnehmerhallo Martin
Mein DN ist ein Pensionist (Konsulent) und in den Steuerbuch steht drinnen, dass Konsulenten entweder freie DN oder neue Selbständige sind, darum weis ich nicht wie ich damit umgehen soll.
Aber eine kleine Ünterstützung wäre es schon wenn ich auch noch erfahren könnt, wie es für ihn günstiger wäre,da er ja in der Alterspenion ist.lg.Andrea
rawuzl
TeilnehmerSehr geehrter Herr Kurzböck,
diese Nachricht war für mich gold richtig,es hat sich meine Vermutung bestätigt.
lg.Andrea 😀
rawuzl
TeilnehmerSehr geehrter Herr Kürzböck,
danke für Ihre schnelle Antwort, hat mir sehr geholfen, aber eine Bitte hätte ich noch, wie funktioniert es dann mit dem L16 am Jahresende mit der Übersendung, am Lohnkonto sind ja jetzt nur die Gehälter bis ende September und ab Oktober dann bei der neuen Firma (neuer Firmenname und GmbH), kann ich dann noch von der alten Firma die Daten übermitteln, denn ich habe es schon ausprobiert bei der neuen Firma stehen bei den DN nur der Oktobergehalt darauf.
Danke
lg.Andrea 😆20. Oktober 2006 um 12:43 Uhr als Antwort auf: Bestandsschutz während vereinbarter Karenzverlängerung #67553rawuzl
TeilnehmerJa, nach einer 4 wöchigen Behaltefrist nach der Elternkarenz darf die Arbeitgeberkündigung ausgesprochen werden, und ist somit wirksam, aber es muss nach 4 Wochen und 1 Tag die Kündigung ausgesprochen werden um ihre Rechtswirksamkeit zu behalten.
Eine während der 4-wöchigen Behaltefrist nach Elternkarenz ausgesprocheneArbeitgeberkündigung ist ohne vorherige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgericht unwirksam.
( OGH 29.3.2006 ObA25/06a)
lg. Andrea20. Oktober 2006 um 12:05 Uhr als Antwort auf: Frühkarrenz / "indiv. Beschäftigungsverb."- Urlaub #67552rawuzl
TeilnehmerLiebe Bina
Wenn Ihr den Ortner (Personalverrechnung in der Praxis) habt,könntes du auf Seite 604 nachschauen, da hast du auch ein Beispiel darin.
lg.Andrea20. Oktober 2006 um 11:39 Uhr als Antwort auf: Frühkarrenz / "indiv. Beschäftigungsverb."- Urlaub #67550rawuzl
TeilnehmerLiebe Kollegin
Urlaubsanspruch hat die DN bis Ende Mutterschutz, SZ bis Anfang Mutterschutz, da die SZ ja dann von der SV bezahlt werden.
Hoffe ich konnte dir helfen.
lg. Andrearawuzl
TeilnehmerLiebe Iris
Ich würde sagen wenn die Karenz am 6.1.07 endet, 4 Wochen Behaltefrist
,wäre der Kündigungsausspruch der 4.2.2007 .Ende der Kündigungszeit der 4.4.2007
würde eine schriftliche Absage der DN geben, der DG ist mit einer verlängerung der Karenz nicht einverstanden .
lg.Andrearawuzl
TeilnehmerLiebe Elisabeth
danke für deine schnelle Antwort, ich bin sehr glücklich über dieses Forum, weil es solche Menschen gibt die immer einen mit einer guten Antwort helfen.
Danke
rawuzl
TeilnehmerDanke für die schnelle Antwort
LG. ANDREArawuzl
TeilnehmerDanke lieber Roland
rawuzl
TeilnehmerDanke für die schnelle Antwort, lieber liebe mm
rawuzl
TeilnehmerDanke für die Hilfe
lg. Andrearawuzl
TeilnehmerDanke lieber Martin, du bist wohl der beste und schnellste der unsere Fragen beantwortet, weiter so.
lg. andrearawuzl
TeilnehmerLieber Martin, danke für deine schnelle Antwort, du hast mir sehr damit geholfen.
lg Andrea -
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