Beitragsnachweis und L16

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  • #62942
    rawuzl
    Teilnehmer

    Liebe Forummitglieder

    Brauche dringend hilfe, bei meiner Firma wurde eine Umgründung gemacht, dh. die Firma wurde Umbenant und zu einer GmbH, somit wurden alle DN mit allen Rechten und Pflichten übernommen, jetzt zu meinen Problem, habe bei der alten Firma bei der Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse bei Austritt Ummeldung lt. GKK eingegeben aber es hat mir keinen Beitragsnachweis und kein L16 hineingestellt( Pogramm RZL) geht auch nicht händisch eingeben, muß ich den eventuell erst am Dez. bzw am Jänner abgeben.
    Wer hat Erfahrung damit.
    lg. Andrea

    #67599

    Liebe Andrea!

    Ich habe das Wort „dringend“ in Ihren Schilderungen gelesen und dachte mir, dass ich mal kurz von meinem Board aus ins benachbarte Board schlüpfe und mal eben kurz aushelfe.

    1. Zur Abmeldung:

    Die Ummeldung ist absolut korrekt. Man könnte es aber auch einfacher gestalten, nämlich mit einem schlichten Schreiben an die zuständige GKK, mittels welchem die Einbringung des kompletten Betriebes angezeigt wird und mit der Anforderung einer neuen DG-Konto-Nr und der Bitte, alle unter der alten DG-Konto-Nr. gespeicherten Arbeitnehmer auf die neue DG-Konto-Nr. zu übernehmen.

    2. Zum Lohnzettel bzw. zum Beitragsgrundlagennachweis:

    Anlässlich der Umgründung ist kein L 16 und auch kein BGN zu erstellen (siehe dazu auch Rz 1221b der LStR 2002).

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

    W. Kurzböck

    #67607
    rawuzl
    Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Kürzböck,

    danke für Ihre schnelle Antwort, hat mir sehr geholfen, aber eine Bitte hätte ich noch, wie funktioniert es dann mit dem L16 am Jahresende mit der Übersendung, am Lohnkonto sind ja jetzt nur die Gehälter bis ende September und ab Oktober dann bei der neuen Firma (neuer Firmenname und GmbH), kann ich dann noch von der alten Firma die Daten übermitteln, denn ich habe es schon ausprobiert bei der neuen Firma stehen bei den DN nur der Oktobergehalt darauf.

    Danke
    lg.Andrea 😆

    #67608

    Liebe Andrea!

    Das Smily ist wirklich toll. Mal sehen, ob die Antwort von mir auch dieses Smily rechtfertigt.

    Der steuerliche Teil des Jahreslohnzettels L 16 wird „komplett“ (d. h. unter Einbindung der Bezüge vor der Umgründung) unter der neuen Steuernummer übermittelt. Das Betriebsstätten-FA muss von dieser Aktion informiert werden, damit die alte Steuernummer „entlastet“ werden kann.

    Was den BGN betrifft, so gilt Folgendes: auch hier stellt der neue Arbeitgeber den BGN aus, muss allerdings die Beitragsgrundlagen auf die jeweiligen Dienstgeber-Konto-Nummern aufteilen.

    Daher ein Tipp von mir an Sie:

    Sprechen Sie mit dem Supportdienst Ihres Softwarehauses, ob es möglich ist, die BGN- und Lohnzetteldaten der einzelnen Arbeitnehmer „zu verknüpfen“, damit das Ergebnis, wie es „im Buch steht“, hergestellt werden kann.

    Falls dies nicht möglich sein sollte, dann – so glaube ich – ist es kein Beinbruch, wenn Sie bis Ende Februar des Folgejahres (abgesehen von früheren Austritten, wo ein früherer Übermittlungstermin eintritt) je EINEN Lohnzettel und je EINEN BGN mit den unterschiedlichen Steuer- und SV-DG-Konto-Nummern übermitteln. Das sollten Sie ev. noch sicherheitshalber mit dem Betriebsstätten-FA bzw. mit Ihrer GKK noch abklären.

    So würde ich vorgehen, wenn ich vor dem Problem stünde, das Sie hier schilden.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig helfen konnte und räume wieder das Feld für meinen Freund Rainer Kraft, dem Herz der PV-Info, der in der kommenden Woche das Board wieder übernehmen wird. Ich zieh mich wieder in mein Board bei ARS zurück und helfe bei Bedarf hier wieder gerne aus!

    Alles Gute!

    W. Kurzböck

    #67609
    rawuzl
    Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Kurzböck,

    diese Nachricht war für mich gold richtig,es hat sich meine Vermutung bestätigt.

    lg.Andrea 😀

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