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Nick100Teilnehmer
Hallo Dani,
danke für die Info. Mir erscheint es auch so logisch und so habe ich es nun auch berechnet.
Nur Karenzzeiten, die nach dem 1.2.2012 beginnen, werden bis 12 Monate angerechnet.Herzliche Grüße
MariaNick100TeilnehmerHallo Roland,
mit der BAGS-Satzung habe ich jährlich drei verschiedene Gehaltsschemen zu rechnen:
° Die BAGS-Gehaltstabelle – diese wurde bisher prozentuell immer am meisten angehoben
° die Ist-Gehälter etwas weniger,
° während die „alten“ vereinsinternen Tabellen am niedrigsten angehoben wurden.Damit wird die Gehaltskurve der „alten“ Verträgen abgeflacht. Das trifft leider jene Kollegen, die vor rund 10 Jahren mit niedrigerem Gehalt im alten Schema eingestiegen sind und nun in die besser bezahlten Jahre kommen sollten. Den BAGS-KV (jetzt Sozialwirtschaft Österreich) gibt es erst seit 2004.
Gruß
MariaNick100TeilnehmerHallo,
kennt dieses Problem niemand im Forum? Oder habe ich mich unklar ausgedrückt?
Unter Tabelle meine ich jenes – vereinsinterne – Bezugsschema, für alle nicht optierten Mitarbeiter.
Liebe Grüße
MariaNick100TeilnehmerHallo Martin,
danke für Deine Hilfe.
Die Berechnung des zusätzlichen Stundenbedarfs entspricht ziemlich genau meinen Überlegungen. Dazu fallen bei uns noch Stunden für tägliche Übergabe und wöchentliche Teambesprechungen an.
Meine Aufgabe ist die Kalkulation des Stundenbedarfs und das hilft mir schon weiter.Vielen Dank und herzliche Grüße
MariaNick100TeilnehmerLiebe Michaela,
vielen Dank für Deine rasche und hilfreiche Antwort.
Herzliche Grüße
MariaNick100TeilnehmerHallo Biggi,
habe mir die Seite der Fa. Softwaretechnik angesehen. Klingt gut und ich werde demnächst nähere Informationen einholen.
Vielen Dank nochmals.Liebe Grüße
MariaNick100TeilnehmerHallo Biggi,
danke für Deine rasche Antwort.
Ich werde es nach Deinem Vorschlag rechnen und erst wenn ich für einen Tag die Bemessungsgrundlage habe, die Pendlerpauschale/Tag abziehen. Das müsste hinkommen.
Noch eine Frage: Welches Lohnverrechnungsprogramm verwendest Du bzw. ab wieviele Dienstnehmer macht es Sinn?
Liebe Grüße
Maria10. Oktober 2008 um 8:41 Uhr als Antwort auf: Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zulagen und Zuschläge #69700Nick100TeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich habe es auch so vermutet.
Liebe Grüße
Maria9. Oktober 2008 um 9:15 Uhr als Antwort auf: Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zulagen und Zuschläge #69694Nick100TeilnehmerHallo Roland,
sorry ich habe mich nicht klar ausgedrückt:
Wir sind ein Wohnheim mit Radlsdienst auch während der Nacht und am Wochenende. Im alten Schema wurden diese Dienste monatlich mit einer Pauschale abgegolten, für die neue Mitarbeiterin gilt der BAGS und der sieht stundenweise Zuschläge für Dienste in den Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten vor. Diese Dienste fallen in die normale Arbeitszeit, also nicht als Überstunden und auch nicht als Rufbereitschaft.Eine Alternative wären 4 Nachtstunden als Arbeitsbereitschaft (BAGS §8) vor ORT zu rechnen, wobei bei Arbeitsaufnahme wieder voll zu entlohnen ist. Da dies allerdings die Sache eher kompliziert macht, kommt es vermutlich nicht. Hierzu war meine Frage, ob auf diese Stunden der Arbeitsbereitschaft ohne Arbeitsaufnahme auch der Nachtdienstzuschlag zu gewähren ist.
Ich hoffe, ich habe mich damit verständlicher ausgedrückt.
Gruß
Maria8. Oktober 2008 um 15:15 Uhr als Antwort auf: Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zulagen und Zuschläge #69690Nick100TeilnehmerHallo Roland,
danke für Deine ausführliche Antwort.
Nur nochmals zur Sicherheit nachgefragt: Wenn wir keine Überstunden auszahlen (nur in Form von Zeitausgleich) und genaue Arbeitsaufzeichnungen zum Nachweis der Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsstunden führen, so sind diese Zuschläge bis € 360,- steuerfrei. Diese Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden in einem Radlsdienst geleistet, also ist die betriebliche Notwendigkeit gegeben.Sind Zuschläge für Nachtarbeit auch zu bezahlen, wenn während dieser Zeit ausschließlich Nachtarbeitsbereitschaft ohne Arbeitsaufnahme anfällt?
Schonmal vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
MariaNick100TeilnehmerHallo Biggi,
danke für Deine Antwort.
Gruß
MariaNick100TeilnehmerHallo Roland,
danke. Mit Deinen Antworten hast Du mir sehr geholfen.
Gruß
MariaNick100TeilnehmerHallo Roland,
danke für Deine hilfreiche Antwort.
Vielleicht eine blöde Frage: Wie wird Ende Entgeltanspruch gemeldet? Ist das bereits mit dem Formular Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld erledigt, welches ich der werdenden Mutter ausgestellt habe?Gruß
Maria -
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