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MeliTeilnehmer
Liebe Sylvia,
diese Problem hatten wir vor kurzem. ❓
Folgendes ist zu beachten:
Handelt es sich um eine Privatzimmervermietung bis 10 Zimmer, so ist eine freie Vereinbarung zu machen.Über 10 Zimmer bzw. bei Appartments (gelten als Wohneinheiten) ist der Mindestlohntarifl lt. Bundesministerium anzuwenden.
Hoffe dir hiermit geholfen zu haben 💡 und wünsch dir viel Spaß bei der Abrechnung.
Liebe Grüße
Meli14. Dezember 2006 um 7:47 Uhr als Antwort auf: Anrechnung Vordienstzeiten – Krankenstand Baugewerbe #67818MeliTeilnehmerHallo Roland,
da es sich um einen Maurer handelt, gibt es keine schriftliche Wiedereinstellungszusage, auch ist es in der Firma nicht üblich über Vordienstzeiten zu reden. Der Urlaub läuft über die BUAK und beim Austritt im November/Dezember wird die Weihnachtsremuneration natürlich entsprechend abgerechnet.
Der Kollektivvertrag Arbeiter im Baugewerbe sieht keine extra Regelung vor – bis auf Betriebszugehörigkeit für den Anspruch auf WR – hier werden 90 Tage Unterbrechung gestattet.
sg
MeliMeliTeilnehmerHallo Susanne,
habe gerade heute diese Problematik gehabt. Dem Dienstgeber wird nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahren vom Gericht eine Mitteilung zugeschickt. Aus dieser Mitteilung kannst du entnehmen, wie lange du noch eventuelle aufliegende Exekutionen abziehen und an den Gläubiger zahlen musst. Grundlsätzlich erlöscht das exektuive Gläubigerrecht mit Ende des laufenden Monats, wenn das Schuldenregulierungsverfahren vom dem 15. des laufenden Monats eröffnet wurde, sonst erst am Ende des Folgemonats.
Ab dann erst zahlst du an das entsprechende Massekonto bei Gericht ein. (Steht auch in der Mitteilung).Hoffe etwas geholfen zu haben. 😕
Liebe Grüße
MeliMeliTeilnehmerHallo Kim,
wenn ein Arbeiter sich länger als 14 Tag im Gefängnis befindet, darf die Entlassung erst frühestens nach dem 15. Tag ausgesprochen werden. Wohin die Entlassung geschickt wird, kann ich leider auch nicht sagen ( vielleicht zu seinem Rechtsanwalt? oder ins Gefängnis 🙄
Bezüglich der GKK – ich würde für den Zeitraum des Aufenthalt im Gefängnis den DN bei der GKK „ohne Entgelt“ melden, wenn die Entlassung erfolgt – bei der GKK Ende Beschäftigungsverhältnis melden und eventuell die restlichen Urlaubstage, Überstunden usw. noch auszahlen.Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
lg
meli30. August 2006 um 7:22 Uhr als Antwort auf: Auslandstätigkeit über 6 Monaten in Sizilien – EDV Dienstl. #67298MeliTeilnehmerSehr geehrter Herr Kraft,
vielen Dank für Ihre Antwort. 😀
Schöne Grüße
MeliMeliTeilnehmerHallo Andrea,
für dieses eine Monat musst du diese DN als vollversicherte abrechnen. Die Änderungsmeldungen bei der GKK nicht vergessen – 2mal.
1x auf A1 oder D1 mit Beginn des Monats für die die Prämie gezahlt wird und 1x auf N14 und N24 mit Beginn des nächsten Monats.Hoffe geholfen zu haben.
Meli -
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