Hallo Leute,
ich habe eine DN, der bis jetzt nur €474,– brutto verdient hat. Ab 08/06 €1200 netto. Ich hab eine Exekution vom Vorjahr im Akt. Der DG hat mir erklärt, dass der DN bei der Schuldnerberatung war und einen Antrag auf Privatkonkurs gestellt hat. Der DG ( ist auch der Vater des DN) hat mir gesagt, dass ich die Exekution nicht behandeln darf, weil sonst liege eine Gäubigerbevorzugung vor. Bei der Schuldnerberatung hab ich mich auch erkundigt und mir wurde gesagt, solange im Edikt nichts steht ( Name scheint nicht auf), muss ich die Exektion behandeln wie jede andere. D. h. pfändbaren Anteil an Betreiber überweisen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?