Entlassung

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    Beiträge
  • #62832
    Kim29
    Teilnehmer

    Folgender Sachverhalt:
    Arbeiter Eintritt 02.06/Verhaftung 09.06/U-Haft
    Der DG möchte den DN entlassen, wie am Kostengünstigsten f. DG.
    Wo schickt mann die Kündigung bzw. Entlassung hin, wenn der DN in U-Haft sitzt????? 😕
    Entgeltende?Abmeldung GKK? ❓

    Bitte um Hilfe!!!

    Danke

    #67331
    Meli
    Teilnehmer

    Hallo Kim,

    wenn ein Arbeiter sich länger als 14 Tag im Gefängnis befindet, darf die Entlassung erst frühestens nach dem 15. Tag ausgesprochen werden. Wohin die Entlassung geschickt wird, kann ich leider auch nicht sagen ( vielleicht zu seinem Rechtsanwalt? oder ins Gefängnis 🙄
    Bezüglich der GKK – ich würde für den Zeitraum des Aufenthalt im Gefängnis den DN bei der GKK „ohne Entgelt“ melden, wenn die Entlassung erfolgt – bei der GKK Ende Beschäftigungsverhältnis melden und eventuell die restlichen Urlaubstage, Überstunden usw. noch auszahlen.

    Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

    lg
    meli

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