Zwölftelbegünstigung bei Abfertigung Alt

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren von Martin.
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  • #65914
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Habe nur eine kurze Frage zur Zwölftelbegünstigung bei Auszahlung einer Abfertigung Alt.

    Der DN hat inkl. Vordienstzeiten 26 Jahre.
    Die Zwölftelregelung berechnet sich ja 12*4.650,00 (HBMGL 2015) = 55.800,00*3 = 167.400,00.

    Muss ich von diesem Betrag ( 167.400,00) nun die Gesetzliche Abfertigung und auch den Teil der Viertelregelung abziehen? Der restliche Betrag gilt dann noch mit der 6% Versteuerung. Der Rest welcher von der freiwilligen Abfertigung übrig bleibt ist dem laufenden Steuertarif zu unterwerfen??
    Liege ich mit meiner Annahme richtig?

    Vielen Dank für eure Infos.

    #74071
    Martin
    Teilnehmer

    Bei 12telregelung wird nur die gesetzliche Abfertigung abgezogen. (auch Abfertigungszahlungen während der Vordienstjahre. – Falls zutreffend)
    Falls Du den Austritt in den Jänner des Folgejahres verschieben kannst, ist die SV-Höchst höher und somit auch die 4-tel und 12-tel.

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