Martin

Erstellte Forenantworten

Ansicht von 15 Beiträgen – 46 bis 60 (von insgesamt 898)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Steuerfreie Einkünfte § 3 EStG –> Sechstelerhöhend? #74176
    Martin
    Teilnehmer

    Zur Klarstellung:

    Berufungsentscheidung – Steuer (Referent) des UFSF vom 19.08.2011, RV/0376-F/10

    Steuerfreie laufende Bezüge gemäß § 3, ausgenommen laufende Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 15 lit. a, erhöhen nicht das Jahressechstel, steuerfreie sonstige Bezüge gemäß § 3, ausgenommen sonstige Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 und 11, werden auf das Jahressechstel nicht angerechnet (§ 67 Abs. 2 EStG 1988).

    als Antwort auf: SEG – Steuerfreiheit #74175
    Martin
    Teilnehmer

    Die SEG darf nur während Krankenstand weiter steuerfrei bezahlt werden.
    Ansonsten ist die auf das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum abzustellen.

    als Antwort auf: Urlaubs- Feiertags- und Krankenentgelt #74174
    Martin
    Teilnehmer

    M.E. ist hier (analog zu Provisionen im Generalkollektivvertrag) ein größerer Durchschnittszeitraum zu nehmen.
    Denn: Wöchentliche Gleitzeit würde auch den Durchschnitt erhöhen.

    als Antwort auf: Dienstfreistellung kirchliche Hochzeit #74173
    Martin
    Teilnehmer

    Die Argumentation nur für die standesamtliche (= Gesetz) Hochzeit die freien Tage zu geben hat meine volle Sympathie.
    Hast Du mittlerweile andere Rechtsmeinungen einholen können?

    als Antwort auf: verbillige Mahlzeiten #74172
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    Bei Verpflegung der Mitarbeiter in einem Gastro-Betrieb sehe ich keinen steuerbaren Vorteil. = freiwilliger Sozialaufwand.

    Essensbons erhöhen nicht das Jahressechstel.
    Berufungsentscheidung – Steuer (Referent) des UFSF vom 19.08.2011, RV/0376-F/10

    „Steuerfreie laufende Bezüge gemäß § 3, ausgenommen laufende Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 15 lit. a, erhöhen nicht das Jahressechstel,“

    als Antwort auf: Auszahlung Reisekosten ohne KV #74171
    Martin
    Teilnehmer

    Diäten müssen nicht bezahlt werden.
    Jedoch ist der Dienstgeber laut ABGB verpflichtet eventuelle Mehrkosten aus dem Dienstverhältnis zu tragen.
    D.h. Bei Nichtzahlung der Diäten, könnte gestritten werden ob die Wurstsemmel am Einsatzort mehr kostet. = Mehrkosten.
    Achtung: Ohne KV können Diäten nur nach § 26/4 gezahlt werden.

    als Antwort auf: schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkeit? #74170
    Martin
    Teilnehmer

    Kriminelle Handlungen sind auch nicht durch den Gemütszustand während der Schwangerschaft entschuldbar.
    Mein Rat: Beratung durch Anwalt (Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer)

    als Antwort auf: Nebenwohnsitz #74169
    Martin
    Teilnehmer

    Steuerlich darf keine Pendlerpauschale zum Hauptwohnsitz verrechnet werden, da die Anfahrt zur Betriebsstätte vom Nebenwohnsitz erfolgt.
    Auch die E-Card wird nur an inländische Adressen verschickt.
    D.h. Anmeldung mit Ö-Wohnsitz

    als Antwort auf: Gesellschafter – Teil Gesellschafter – anmelden? #74125
    Martin
    Teilnehmer

    Nur die Tatsache, das er in anderen Firmen Gesellschafter ist, führt nicht zu weiteren SV-Pflichten.
    Bekommt er von der anderen Firma auch einen GF-Gehalt?

    als Antwort auf: KEIN RECHTSANSPRUCH AUF TEILZEIT #74124
    Martin
    Teilnehmer

    M.E. ist dies eine Arbeitsverweigerung, die in Entlassung enden kann.
    Achte, ob nicht ein versteckter Teilzeitanspruch besteht, oder anderes (Sozialwidrigkeit, Motiv…) eingewendet werden kann.

    als Antwort auf: SB Wohnung mehrere DN #74116
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo,

    1. Prüfen, ob es sich um einen Ausnahmetatbestand handelt. (z.B. Arztzimmer, Wohnung für Gastronomie Dienstnehmer…)
    2. Bei Wohnung werden die Quadratmeter pro DN + gemeinsame Nutzfläche aliquot auf DN, aufgeteilt.

    als Antwort auf: Betriebsübernahme #74115
    Martin
    Teilnehmer

    Bei AVRAG Übernahme mit allen Rechten und Pflichten ist eine Auszahlung der BV nicht vorgesehen.

    Achte bei Übernahme auf:
    Vorbezüge lt. L16 für Jahressechstel und SV-SZ
    Vordienstzeiten für Urlaub, Krank, Abfertigung und Jubiläum (!Rückstellungen)
    Ersterkrankung Krankenstand

    als Antwort auf: Urlaubszuschuss #74114
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo,

    wahrscheinlich rechnet Dein EDV Programm nicht mit 365 Tagen, sondern mit 360 (SV+LST) Tagen.
    Der Anspruch sollte im Kollektivvertrag geregelt sein, falls nicht werden zumeist beide Rechenvarianten akzeptiert.
    Achte bei Ein- und Austritten:
    Eintritt 2. Mai = 30/30-tel bei 30 Tage Berechnung
    oder 30/31-tel bei Kalendertageberechnung.
    Besonders krass im Februar: 27/30-tel oder 27/28-tel.

    als Antwort auf: Krankenstandanspruch Angestellte § 8 Abs.1 u 2 #74112
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    Wenn der Krankenstand durchgehend ist, warum soll wieder der neue Anspruch aufleben?
    Nur bei neuem Krankenstand kommt ein neuer Anspruch.

    als Antwort auf: BMD Programmfehler ab Juli 2014, LV120 #74111
    Martin
    Teilnehmer

    ist behoben

Ansicht von 15 Beiträgen – 46 bis 60 (von insgesamt 898)