Sonderzahlungen Krankenstand

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    Beiträge
  • #65927
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    ich bitte euch relativ dringen um Hilfe. Wahrscheinlich ist es für euch gängig, ich hatte es bisher so noch nie.
    Fall 1)
    Im Mai werden bei uns Sonderzahlungen ausbezahlt. Wenn AN länger im Krankenstand sind wird die SZ aliquot berechnet (es gibt im KV keine Besserstellung).
    Meine AN ist seit 09.01. im Krankenstand (auch noch laufend). Sie ist Arbeiterin und erhielt vom 09.01.-05.03. volles Entgelt, vom 06.03.-02.04. 1/2 Entgelt und ab 03.04. nichts mehr von der Firma. Jetzt sind die Sonderzahlungen fällig und sie sollte den ihr zustehenden Teil bekommen. Bis 05.03. bekommt sie volle Sonderzahlung, bis 03.04. bekommt sie den Sonderzahlungsanteil 1/2 und für danach würd sie keinen Sonderzahlungsanteil mehr bekommen. Doch woher weiß ich wie lange sie noch im Krankenstand ist…. ich hab keine Idee wie die Sonderzahlungszahlung berechnet werden soll/muss.

    Fall 2)
    AN auch langer Krankenstand, auch schon im 1/2 bzw 0 Bereich und danach in vorzeitigem Mutterschutz. Ich denke sie wird in diesem Jahr nicht mehr kommen. Heißt das, solange sie volles Entgelt bekommt volle SZ, solange sie 1/2 Entgelt bezieht 1/2 Sonderzahlung und ab dem 0 Bereich bekommt sie keine Sonderzahlung mehr…

    ist das richtig so?
    Danke für eure Hilfe
    lg
    Dani

    #74101
    Martin
    Teilnehmer

    zu 1.
    Zahle die bisher erdiente Sonderzahlung. Wenn Du willst auch den Weihnachtsgeldanteil. – Dann ist die Dienstnehmerin nicht überzahlt.

    zu 2.
    Korrekt. Sonderzahlung analog zu 100% und 50% Gehalt bei Krankenstand.

    #74102
    Daniela
    Teilnehmer

    Guten Morgen Martin,
    danke für deine Antwort. Ich hab es genau so gemacht wie du geschrieben hast 🙂
    lg
    Dani

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