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Karin86
TeilnehmerHatte denn noch niemand so einen Fall? 🙁
lg
Karin86
TeilnehmerLiebe Gabriele, lieber Roland!
Vielen Dank für eure Antworten! Jetzt hab ich alles verstanden. 🙂
Schönes Wochenende!!!
lg Karin
Karin86
TeilnehmerLieber Martin,
die tägliche NAZ wird natürlich überschritten. Aber ist es nicht so, dass die Stunden bis zur Grenze der NAZ Mehrstunden mit 25 %-Zuschlag sind, und alles darüber hinaus Überstunden?
zB tägliche Normalarbeitszeit der TZ-Beschäftigten: 5 Stunden, Überstunde ab 9. Stunde
Arbeit am Mittwoch: 09:00-14:00 und 20:00-02:00 = 11 Stunden, somit 5 Normalstunden, 4 Mehrstunden, 2 Überstunden????
lg Karin
Karin86
TeilnehmerHallo Roland!
Vielen Dank für deine Antwort!
Dass nicht der Großhandels-Preis, sondern der Einzelhandels-Preis anzusetzen ist, habe ich eh so verstanden.
Ich werde wohl auch noch zur Sicherheit so eine § 90 EStG-Anfrage ans FA richten.
lg
Karin
Karin86
TeilnehmerHallo!
Für alle die interessiert sind, Ich habe beim BMF nachgefragt:
Ein Baucontainer ist keine mietrechtliche Normwohnung.
lg Karin
Karin86
TeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Antwort.
Ich habe bei der GKK nachgefragt. Dort ist mir erklärt worden, dass das Krankengeld immer von der letzten vollen Beitragsgrundlage berechnet wird (in diesem Fall vom April). Wenn ich nun Jänner bis März aufrolle, gibt es kein Problem.
Jetzt hab ich noch eine Frage: § 77 Abs. 3 EStG besagt, dass man die Lohnsteuer nicht mehr neu berechnen darf, wenn an den Dienstnehmer Krankengeld ausbezahlt wurde. Ist das in diesem Fall relevant oder hat das nur mit der Aufrollung aufgrund AVAB/AEAB etc. zu tun?
lg Karin
Karin86
TeilnehmerVielen, vielen DANK!!
lg Karin
Karin86
TeilnehmerVielen Dank! So hab ichs mir eh auch gedacht.
lg Karin
Karin86
TeilnehmerGuten Morgen,
kann mir jemand sagen, welcher der beiden Lösungsvorschläge nun richtig ist. Ich stehe vor dem selben Problem und im Ortner finde ich nichts darüber.
lg Karin
Karin86
TeilnehmerHerzlichen Dank für die rasche Antwort!
lg Karin
Karin86
Teilnehmerhallo biggi,
ok, hab ich mir auch gedacht, war mir aber nicht sicher.
vielen vielen dank für deine antwort!
meine fragen sind zwar nicht die intelligentesten, aber ist doch alles ziemlich neu für mich. 😉
schönen abend noch,
lg karin
Karin86
TeilnehmerHallo Roland,
Ok, dann hab ich das eh richtig verstanden. Der Dienstgeberin habe ich schon geschrieben, dass wir unbedingt etwas Schriftliches brauchen.
Eine Frage noch: Muss ich die Schwangerschaft auch dem Arbeitsinspektorat melden? Die Dienstnehmerin hat die Schwangerschaft erst bekanntgegeben, wie sie gekündigt hat.
lg karin
Karin86
TeilnehmerDanke! So weit habe ich nicht gedacht. 😉
lg karin
Karin86
TeilnehmerHerzlichen Dank Roland!
Schönes Wochenende!
lg
Karin86
TeilnehmerIch arbeite seit März als Personalverrechnerin und somit zum ersten Mal mit BMD. Also ich finde das Programm super. Hab mir die Handhabung schwer vorgestellt, ist aber alles andere als schwer. Wenn man sich wirklich mal nicht auskennt, gibts auch die leicht verständlichen Programmanleitungen zum Nachschauen. Der Support ist auch toll, nur ab und zu ist man lange in der Warteschleife. 😉
lg karin
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