Sachbezug für Gratisprodukte?

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  • #64680
    Karin86
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen,

    ein Kosmetikkonzern möchte mit den Dienstnehmern vereinbaren, dass diese Anrecht auf Gratisprodukte (zum Wert von ca. € 120,00 für eine Periode von je zwei Monaten) zum Großhandelspreis haben. (Ist der Satz verständlich? :-))

    Sind diese € 120,00 als Sachbezug anzusetzen bzw. wie wird dies in der Lohnverrechnung berücksichtigt?

    Außerdem erhalten die Dienstnehmer Produkte zu reduzierten Preisen. Hier ist die Differenz zwischen handelsüblichen Preis und dem Preis, den der Dienstnehmer bezahlt, als Sachbezug anzusetzen (lt. LStR 2002, Rz 221,222). Habe ich das so richtig verstanden?

    Für Antworten wäre ich dankbar!

    lg
    Karin

    #71392
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karin!

    Grundsätzlich ist das ein Sachbezug.
    Stellt sich nur noch die Frage, ob der GH-Preis der richtige Ansatz ist, da ein Endkunde wohl diesen Preis niemals bekommen wird (oder kann).
    Und es gilt ja der Mittelpreis des VERBRAUCHERortes.
    EDIT: Das steht übrigens auch in der RZ 221 der LSt-RL.

    Am sinnvollsten wäre da wohl eine Anfrage gem. § 90 EStG ans FA.

    LG

    #71400
    Karin86
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Dass nicht der Großhandels-Preis, sondern der Einzelhandels-Preis anzusetzen ist, habe ich eh so verstanden.

    Ich werde wohl auch noch zur Sicherheit so eine § 90 EStG-Anfrage ans FA richten.

    lg

    Karin

    #71403
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karin!

    Das ist sicher gut so.
    Habe dir natürlich gern geholfen.

    LG

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