Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
birgit
TeilnehmerDanke vielmals, dann liege ich mit meiner Logik ja richtig.
LG
Birgitbirgit
Teilnehmerdanke Roland
birgit
TeilnehmerEs wird dem Testkäufer nur das Produkt, das er kaufen muss, ersetzt. Es erfolgt keine Vergütung einer Aufwands-entschädigung oder sonstiger Auslagen. Mittlerweile wurde die Ansicht, dass ein Testkäufer in einem Dienstverhältnis steht, von der Rechtsabteilung der Krankenkasse wieder verworfen.
Geklärt wird noch, ob eine Meldepflicht gem. § 109 besteht.Danke für Eure Hilfe.
birgitbirgit
TeilnehmerHallo Renate !
Ich habe die Zinsen in Form eines E-Mails und einer Excel Aufstellung bei meiner zuständigen GKK beantragt. Die Aufstellung musste Name, SV-Nr., Zeitraum und den zurückgezahlten AVL-Beitrag (monatlich aufgeteilt) enthalten. Ich habe auch eine Trennung DG/DN Beiträgen erstellt, zwecks Auszahlung an die MA. Die GKK berechnet anschließend die Zinsen und hat sie mir überwiesen. Diese wurden bei der Gehaltsabrechnung an die MA ausbezahlt. Auch für die zurückbezahlten Zinsen wurde ein L16 (Lohnzettelart 5 – zurückgezahlte SV-Beiträge) an das Finanzamt übermittelt. Allerdings habe ich diese Sache noch im Dez. 2007 erledigt. Ich würde nochmals mit deiner zuständigen GKK sprechen.
Schöne Grüße
Birgit28. Februar 2008 um 7:52 Uhr als Antwort auf: Freiwillige Karenz im Sinne eines Unbez.Urlaubes #69047birgit
TeilnehmerHallo Roland !
Danke für deine Antwort.
Fakt ist, dass die Dienstnehmerin 2,5 Jahre in Karenz gehen möchten, weil sie erst ab dem Zeitpunkt jemanden für die Kinderbetreuung hat.Da der arbeitsrechtliche Anspruch auf Karenz 2 Jahre sind, denke ich, dass diese Lösung hoffentlich passt. Bis sie ETZ beantragen kann (2010) ist ja noch etwas Zeit, vielleicht gibt’s bis dahin schon ähnliche Fälle, an denen man sich orientieren kann.
LG
Birgitbirgit
TeilnehmerHallo Martin !
Besten Dank für Deine Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass du eher 2 volle Arbeitstage als bezahlte Ausfallzeit nehmen würdest, als diese zu aliquotieren?Der Urlaub wird bei diesen Mitarbeitern bei einem Anspruch von 5 Wochen auf 15 Urlaubstage heruntergebrochen (ergeben dann auch 5 Wochen). Der Anspruch für Krankenstand rechnet sich nach Kalendertagen.
Danke und
lg
birgit27. September 2007 um 10:50 Uhr als Antwort auf: Unfallversicherung f. Außendienstmitarbeiter #68617birgit
TeilnehmerMartin, danke !!!!
-
AutorBeiträge