Nachzahlung Url.ersatzleistung

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  • #65401
    birgit
    Teilnehmer

    Hallo zusammen !

    Ein Mitarbeiter ist im Okt. 2011 ausgetreten und hätte noch UE erhalten. Da er aber ca. 100 Minusstunden hatte, wurde der Urlaub sozusagen „gegengerechnet“. Der Mitarbeiter hat bei der Übergabe der Kündigung (schriftlich) auch bestätigt damit einverstanden zu sein. Nun fordert die AK, dass der offene Urlaub nachbezahlt wird.
    Der Fall ist zwar noch nicht ausgefochten, aber ich möchte gerüstet sein, wenn es zur Nachzahlung kommt.
    Wie kann ich für das Vorjahr UE bezahlen bzw. unter welchem Titel (z.B. Nachzahlung Vorjahre) wäre dies nachzubezahlen. Muss ich den DN im Jahr 2012 wieder eintreten lassen, an- und abmelden usw. ?
    Danke für Eure Hilfe und
    liebe Grüße Birgit

    #73178
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    „Normalerweise“ hat die AK in solch Fällen Recht.

    Daher gilt für dich bei Bezahlung der UEL:
    SV: Aufrollung ins Vorjahr mit Verlängerung Pflichtversicherung
    LSt: Je nachdem, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht, sind die Varianten Nachzahlung oder Vergleich möglich (siehe dazu LSt-RL RZ 11103).

    Daher: Keine neuerliche Anmeldung, allerdings hast du dann einen „eigenen“ L16 im KJ 2012.

    LG

    #73179
    birgit
    Teilnehmer

    danke Roland

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