Bez. Ausfallzeit – Wohnungswechsel

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  • #63591
    birgit
    Teilnehmer

    Hallo !

    Grundsätzlich ist in meinem Fall (lt. KV) bei Wohnungswechsel eine bezahlte Ausfallzeit von 2 Arb.tagen zu gewähren. Weiß jemand, wie sich diese Sache verhält, wenn es ein Schichtmodell gibt, an dem Samstag, Sonntag je 9.5 Std. gearbeitet werden und individuell 1 Tag (7,6 Std.) unter der Woche? Es ergibt sich somit eine Arbeitszeit/Woche von 26,6 Std. Sind diese 2 Arb.tage eventuell zu aliquotieren ?

    Danke für Eure Hilfe !

    Birgit

    #69006
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Ich sehe das analog zu Krankenstand und Urlaub: Zu bewerten als ob der DN gearbeitet hätte und die theoretischen Stunden dieses Tages zu nehmen.

    Nur wenn die vereinbarte Arbeitzeit nicht feststeht, könnte für die Auszahlung die Fixzeit plus ein Schnitt genommen werden.
    lg
    Martin

    #69010
    birgit
    Teilnehmer

    Hallo Martin !

    Besten Dank für Deine Antwort.
    Verstehe ich das richtig, dass du eher 2 volle Arbeitstage als bezahlte Ausfallzeit nehmen würdest, als diese zu aliquotieren?

    Der Urlaub wird bei diesen Mitarbeitern bei einem Anspruch von 5 Wochen auf 15 Urlaubstage heruntergebrochen (ergeben dann auch 5 Wochen). Der Anspruch für Krankenstand rechnet sich nach Kalendertagen.

    Danke und
    lg
    birgit

    #69015
    Martin
    Teilnehmer

    Siehe Stichwort:Ausfallsprinzip – Ja voll bezahlen.
    Wenn an diesen 2 Tagen voll gearbeitet wird. – Nach einem Durchschnitt, wenn die Arbeitszeit nicht genau planbar ist.

    Urlaub – Ok
    Krankenstand – Ok.

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