Rückforderung Urlaubsgeld

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    abrechnen
    Teilnehmer

    Hallo,

    hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt, da ich in diesem Bereich erst seit kurzem tätig bin und bei folgendem Fall keine Aussage dazu treffen kann:

    Wir haben am 16. Mai 2014 einen neuen Mitarbeiter aufgenommen, mit einem Probemonat und vollem Urlaubsanspruch, da er in der ersten Jahreshälfte begonnen hat. Nur wurde mir von Kollegen zugetragen (ich weiß, ganz gemein), dass der neue Mitarbeiter sich verplappert hat und mit 30. Mai, da er ein besseres Angebot hat, gehen möchte. Nur ist die Lohnverrechnung für Mai mittlerweile erledigt und in weiser Voraussicht, dass mein Chef not amused darüber sein wird, dass wir ihm bei einem vereinbarten monatlichen brutto von EUR 2.400 für Mai Gehalt/Lohn iHv 1238,71 und Urlaubszuschuss iHv 1512,33 verrechnet haben. Die Frage ist, ob man sich in diesem Fall weigern kann, den Urlaubszuschuss auszuzahlen bzw. bei erfolgter Auszahlung rückfordern kann.

    Wie seht ihr diese Konstellation, wäre für jede Antwort dankbar.

    #73863
    biggi
    Teilnehmer

    Sonderzahlungen werden in den Kollektivverträgen geregelt.

    Bitte zuerst dort nachschauen, was bezüglich Auszahlung und Rückverrechnung drin steht.

    Bei Unklarheit Fragen inkl. Angabe des anzuwendenden KV posten, sonst ist eine korrekte Antwort schwierig.

    Liebe Grüße

    Biggi

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