Pfändung im Mutterschutz

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  • #65804
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen und Kolleginnen!

    Für eine Mitarbeiterin, die sich zur Zeit im Mutterschutz befindet, kam eine Pfändung.

    Im Forum gibt es bereits einen Eintrag, wo steht, dass ich die Drittschuldner-Erklärung mit Vermerk „Mutterschutz“ ausfüllen muss. Ist kein Problem.

    Meine Frage ist nun, wie die Pfändung künftig zu behandeln ist. „Wartet“ sie jetzt, bis die DN nach ihrer Karenz bzw. evtl. auch direkt nach dem Mutterschutz wieder ein Einkommen bezieht? Oder ist sie gar nicht „gültig“, da zur falschen Zeit eingelangt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Biggi

    #73884
    rkraft
    Teilnehmer

    Die Pfändung wird wirksam (mit dem Einlangen beim Dienstgeber) begründet, weil ein (sei es auch ruhendes) Dienstverhältnis besteht. Die Pfändung muss daher vorgemerkt bleiben (daher zB auch für die Zeit einer anschließenden Karenz), solange das Dienstverhältnis weiterhin aufrecht ist.

    Anders wäre es dann, wenn das Dienstverhältnis beendet wäre (arbeitsrechtlicher Austritt) und zum Zeitpunkt des Einlangens der Pfändung somit gar kein Dienstverhältnis (nicht einmal ein ruhendes) bestanden hätte. Diesfalls wäre die Pfändung „ins Leere gegangen“ und würde eine „negative Drittschuldnererklärung“ (= Nichtanerkennung der gepfändeten Forderung) an Gericht und Gläubiger gereicht.

    Schöne Grüße
    Rainer Kraft
    http://www.arbeitsrecht-kraft.at
    http://www.facebook.com/magrainerkraft

    #73885
    biggi
    Teilnehmer

    Danke für die rasche Antwort.

    Ich werde also diese und evtl. weitere einlangende Pfändungen vormerken, bis die DN wieder da ist. Auf die DSE schreibe ich entsprechend Mutterschutz bzw. Karenz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Biggi

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