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Barbara
TeilnehmerVielen Dank für die Hilfestellung.
Barbara
TeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank, ja im Vorfeld, waren es das Entgelt und im 2.Schritt wurde die Schnittberechnung beanstandet.
es wurde hier extrem auf dem Schnitt „herumgeritten“. Ich habe diesen vom KV abgeleitet. Hier steht nämlich die letzten 12 Monate sind zu betrachten (dies war jedoch bezogen auf das Urlaubsentgelt). Daher dachte ich ich könnte es auch für die Berechnung UZ, WR so übernehmen.
Bis dato dachte ich, dass eben die Schnittberechnung, wenn nicht expizit vorgegeben egal ist, Hauptsache man verrechnet Schnitte, wurde jedoch bei dieser Prüfung belehrt, dass dies nicht so ist. Vor allem dies ist nicht unsere erste Prüfung und dies wurde noch nie beanstandet. Aber es wird wirklich immer, immer mühsamer 😐vielen Dank nochmals für die Unterstützung und
BarbaraBarbara
TeilnehmerDanke Roland,
ja hier müssen wir nachzahlen. Wollte mich nur nochmals vergewissern, ob man es auch anders sehen kann.
Viele Grüße
BarbaraBarbara
TeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank für die rasche Hilfe. So hat es mir der GPLA Prüfer auch gesagt. Muss ich umstellen.
Danke
Viele Grüße
BarbaraBarbara
TeilnehmerHallo Roland, hallo Mathias,
vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich habe es zwar gelesen, dass eben der § 67 Abs.6 nicht anwendbar ist, aber es waren eben ein paar Expertenmeinungen (z.B. Dr.Höfle) welche dies in Frage gestellt haben.
Danke für den Hinweis der Entscheidung des UFS Wien.
Eine Frage wäre aber dann doch noch aufgetaucht. Nachdem es nun heißt, diese freiwilligen Abfertigungen sind nach §67 Abs. 10 nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats zu versteuern, d.h. auch wenn Mitarbeiter am 15.2. Austrittsdatum hat, ein freiwillige Abfertigung (Neu ) neben seinen laufenden Bezügen bezieht, so erfolgt die Besteuerung über die monatliche Lohnsteuertabelle und nicht über die tägliche?Danke vielmals für eure Hilfe
Barbara
19. August 2010 um 7:38 Uhr als Antwort auf: Computer bei Austritt, Versteuerung wie Sachbezug? #71830Barbara
TeilnehmerHallo Martin,
Vielen Dank für die Unterstützung und die Erklärung, war mir nämlich nicht ganz sicher, ob auch ein Sachbezug einer freiwilligen Abfertigung zugrunde liegen darf.
Schönen Tag wünsche ich noch
Danke
17. September 2008 um 9:35 Uhr als Antwort auf: Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter #69616Barbara
TeilnehmerDanke Renate,
so habe ich es auch gesehen, aber unser Personalchef definiert Arbeitszeit mit Ein- und Ausstempelung, daher meint er, wenn ein Mitarbeiter in der Früh und am Abend stempelt gelten nie die Wegzeiten, da er sich immer innerhalb der Arbeitszeit befindet.Lg und schönen Tag noch
Barbara25. November 2007 um 16:27 Uhr als Antwort auf: Entfernungszulagen KV Arbeiter des Metallgewerbes #68764Barbara
TeilnehmerHallo Roland!
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Dieses war eine Erste Hilfe Schulung, also nicht angeordnet, da aber eine freiwillige Teilnahme
„geduldet“ wurde, wird wohl der Betriebsrat (bei welchem der Dienstnehmer schon war) recht behalten.Danke nochmals und liebe Grüße
Barbara
Barbara
TeilnehmerSorry meinte natürlich Steuerrecht
Barbara
Barbara
TeilnehmerHallo Roland!
Du hast recht mit dem Arbeitsrecht. Vielen Dank für deine Unterstützung.
Liebe Grüße
Barbara
Barbara
TeilnehmerHallo Toni!
Wie zahlt ihr die Reisen aus? Über Reisemanagement oder habt ihr Lohnarten eingerichtet?
Falls ihr die Reise über Lohnarten auszahlt, muss diese Lohnart natürlich unter Kumulationen Kommunalsteuer, DB, DZ geschlüsselt sein ebenfalls unter Verarbeitungsklasse MVK. Aber Achtung, wenn ihr die Reisen über die Handkasse auszahlt und dann nur wegen der Versteuerung eingebt, darf sie nicht in’s Brutto geschlüsselt sein, sonst wird sie doppelt ausbezahlt. Wenn sie aber nicht im Brutto ist muss man, diese aber am Lohnzettel dazuschlüsseln Formular AZ04 sonst scheint sie dort nicht am Brutto auf. Am einfachsten ist es natürlich wenn Reisemanagement im Einsatz ist, aber trotzdem gehören die Lohnarten richtig geschlüsselt. Was meinst du (darf ich gleich du sagen?) mit M-Lohnarten Musterlohnarten? Die sind nur eine gewisse Vorgabe, ich hoffe ihr verwendet diese nicht.2) Was meinst du mit Auszahlungsjournal, ein Lohnkonto oder ein Lohnjournal, dies gehört eingerichtet. Es gibt immer Vorlagen für Formulare, welche dann kopiert und eingerichtet gehören.
3) Abgaben bei Gemeinde? Meinst du U-Bahnsteuer ? Diese kommt kumuliert, ausser am Jahresende, da hat man ein bisschen ein Problem, wegen der Austritte, weil SAP immer die Monatswochen nimmt. Aber im Endeffekt stimmt die kumulierte Jahressumme lt. Erklärung, nur beim Nachkontrollieren wie gesagt auf die Austritte achten.
Ansonsten kann ich mir nicht erklären, dass du händisch aufsummieren musst.
4) SV Aufrollung für Männer bis 56 ist jetzt erst ein Hinweis herausgekommen. Wir müssen diesen erst einspielen, dann kann ich dir näheres sagen. Kannst du mir euren Releasestand mitteilen?
5)Aufzeichnung Schwerarbeiter gebe ich dir noch bekannt.Wenn du willst gebe ich dir meine Telefonnummer bekannt, dann kannst du mich anrufen, falls du noch eine Frage hast.
Trummer Barbara 01 40400/DW 9732Liebe Grüsse
Barbara
TeilnehmerHallo Toni!
Arbeite seit 1998 mit SAP Personalverrechnung,Zeitwirtschaft und Reisemanagement.
Liebe Grüsse
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