Computer bei Austritt, Versteuerung wie Sachbezug?

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  • #64870
    Barbara
    Teilnehmer

    Ich bräuchte bitte euren Rat.
    Ein Mitarbeiter tritt aus. DN Kündigung. Nun wird ihm aus welchen Gründen auch immer, sein Computer als „freiwillige Abfertigung“ mitgegeben.
    Dieser Computer hat noch einen Zeitwert von €426,– oder einen Restbuchwert (per 31.12.) von € 230,–.
    Kann mir bitte jemand einen Tip geben. Kann ich eine Lohnart Sachbezug (gesteuert wie eine freiwill. Abfertigung, eben SV- frei und steuermäßig mit 6% anlegen) und diesen Computer so ordnungsgemäß versteuern?

    Ich hätte ja eher vorgeschlagen, eine Prämie auszubezahlen und den Wert des Computers als Vorschuss abzuziehen. Dies will man jedoch nicht.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    #71828
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Barbara!

    Ist der DN noch in „Abfertigung alt“. Dann kann eine freiwillige Abfertigung im Jahresviertel, oder Zwölftelregelung noch gelten.
    Dann wäre die Lohnart genauso gesteuert wie die freiw. Abfertigung, mit der Ausnahme das das Brutto nicht erhöht wird. Eben wie ein Sachbezug.
    Ob ein Geldbetrag, oder ein Sachbezug der freiw. Abfertigung zugrunde liegt, ist nicht relevant.

    Eine freiw. Abf. bei Abfertigung neu DN: LSt 67/10, SV-frei, DB,DZ und Kommst pflichtig.
    Hier wäre unter Umständen ein Sachbezug als Prämie für die erfolgreiche Übergabe an den Nachfolger als „Sachbezug: Lst sonstiger Bezug, SV-lfd, DB,DZ und Kommst pflichtig“ besser, falls der DN noch im Jahressechstel Platz hat.
    Merke: Hier sollte keinenfalls der Eindruck einer freiw. Abfertigung entstehen, da diese anders besteuert wird.
    Hier könnte man noch im Rahmen des Erlaubten „gestalten“…

    Da es keine Sachbezugsverordnung für gebrauchte Computer gibt, mußt Du den „Mittelwert am Verbrauchsort“ ansetzen. Dies ist der Restwert.
    Falls der Computer ein paar Kratzer hat, bzw. die Software nicht mehr richtig funktioniert, könnte der Restwert etwas niedriger sein. 🙂
    Dies sollte am Beleg notiert sein um spätere Fragen bei einer GPLA zu beantworten.

    #71830
    Barbara
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    Vielen Dank für die Unterstützung und die Erklärung, war mir nämlich nicht ganz sicher, ob auch ein Sachbezug einer freiwilligen Abfertigung zugrunde liegen darf.

    Schönen Tag wünsche ich noch

    Danke

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