Liebe Forummitglieder,
hätte nachfolgende Frage an euch. Wir haben KV metallverarbeitendes Gewerbe Angestellte. Natürlich auch einige (sehr viele Teilzeitkräfte). Bis dato habe ich bei der Erbringung von regelmäßigen Mehrstunden UZ und WR erhöht.
Und zwar um den Grundbetrag + Zuschlag, als Zeitraum habe ich die letzten 12 Monate angenommen. Es heißt durch KV kann festgelegt werden, welcher Zeitraum angenommen wird. Im KV steht nämlich ABER unter dem Punkt „Urlaubsentgelt“, dass in Bezug auf (NUR) Überstunden werden angeführt, die letzten 12 Monate zu betrachten sind. Nun wurde ich aber darauf hingewiesen, dass eben lt. Gesetz die letzten 13 Wochen zu berücksichtigen sind und nicht die letzten 12 Monate.
Meine Fragen: * ist dieser Zeitraum wirklich falsch, kann ich nicht die letzten 12 Monate heranziehen?
* betreffend Urlaubsentgelt, fallen hier auch die Mehrstunden in den Schnitt, obwohl NUR Überstunden explizit
angeführt werden?
* bei der Erhöhung von UZ und WR, werden hier auch der Mehrstundengrundlohn UND der Zuschlag berücksichtigt?
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße