Teilzeit regelmäßige Mehrstunden erhöhen UZ und WR

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  • #65774
    Barbara
    Teilnehmer

    Liebe Forummitglieder,

    hätte nachfolgende Frage an euch. Wir haben KV metallverarbeitendes Gewerbe Angestellte. Natürlich auch einige (sehr viele Teilzeitkräfte). Bis dato habe ich bei der Erbringung von regelmäßigen Mehrstunden UZ und WR erhöht.
    Und zwar um den Grundbetrag + Zuschlag, als Zeitraum habe ich die letzten 12 Monate angenommen. Es heißt durch KV kann festgelegt werden, welcher Zeitraum angenommen wird. Im KV steht nämlich ABER unter dem Punkt „Urlaubsentgelt“, dass in Bezug auf (NUR) Überstunden werden angeführt, die letzten 12 Monate zu betrachten sind. Nun wurde ich aber darauf hingewiesen, dass eben lt. Gesetz die letzten 13 Wochen zu berücksichtigen sind und nicht die letzten 12 Monate.

    Meine Fragen: * ist dieser Zeitraum wirklich falsch, kann ich nicht die letzten 12 Monate heranziehen?
    * betreffend Urlaubsentgelt, fallen hier auch die Mehrstunden in den Schnitt, obwohl NUR Überstunden explizit
    angeführt werden?
    * bei der Erhöhung von UZ und WR, werden hier auch der Mehrstundengrundlohn UND der Zuschlag berücksichtigt?

    Vielen Dank für eure Antworten
    Liebe Grüße

    #73859
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Barbara,

    aha, selbe Frage wie vorher unter einem anderen Modul.

    Frage 1: 3-Monats-Schnitt ist richtig (Judikatur!), der KV könnte aber einen anderen Zeitraum bestimmen; wenn er es nicht tut, sinds halt die 3 Monate.
    Frage 2: Freilich fallen auch regelmäßig geleistete Mehrarbeitsstunden in das Urlaubsentgelt.
    Frage 3: Grundlohn muss aus gesetzlicher Sicht (AZG) berücksichtigt werden, der Zuschlag nur dann, wenn der KV es so bestimmt (kommt schwer auf die Textierung des KV an).

    LG

    #73862
    Barbara
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    vielen Dank, ja im Vorfeld, waren es das Entgelt und im 2.Schritt wurde die Schnittberechnung beanstandet.
    es wurde hier extrem auf dem Schnitt „herumgeritten“. Ich habe diesen vom KV abgeleitet. Hier steht nämlich die letzten 12 Monate sind zu betrachten (dies war jedoch bezogen auf das Urlaubsentgelt). Daher dachte ich ich könnte es auch für die Berechnung UZ, WR so übernehmen.
    Bis dato dachte ich, dass eben die Schnittberechnung, wenn nicht expizit vorgegeben egal ist, Hauptsache man verrechnet Schnitte, wurde jedoch bei dieser Prüfung belehrt, dass dies nicht so ist. Vor allem dies ist nicht unsere erste Prüfung und dies wurde noch nie beanstandet. Aber es wird wirklich immer, immer mühsamer 😐

    vielen Dank nochmals für die Unterstützung und
    Barbara

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