Kfz-Sachbezug – zivilrechtliche Richtigkeit

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  • #63538
    stokrotka
    Mitglied

    Hallo,

    kann mir jemand bitte helfen.

    Es handelt sich um eine geringfügig Beschäftigte, die einen Firmenwagen bekommen soll. Sie ist bereit wenig Geld zu bekommen, nur um den Wagen behalten zu dürfen.
    Ist ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte mit folgenden Arbeitsentgeltbestandteilen:
    – 297,53€ Kfz-Sachbezug
    – 102,47€ Barlohn
    (insg. 400€)
    zivilrechtlich richtig?

    Wie wird der Sachbezug nach der 1%Regelung für Mietwagen genau gerechnet?

    Vielen lieben Dank für Auskunft

    #68883
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Justyna!

    So einen ähnlichen Fall hatten wir schon mal!
    Ich habe aus den MVB-Empfehlungen folgendes reinkopiert:

    Aus den E-MVB:
    044-01-00-003

    Allgemeine Beitragsgrundlage – Entgelt

    Anspruch auf kollektivvertragliches Mindestentgelt:

    Sind auf das Dienstverhältnis kollektivvertragliche Vereinbarungen anzuwenden, hat zumindest das nach diesen Vereinbarungen dem Dienstnehmer zustehende Entgelt die Beitragsgrundlage für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu bilden. In diesem Fall ist auch die Zulässigkeit vertraglicher Dispositionen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer in Ansehung der dort geregelten Mindestentgelte nicht gegeben. Diese sind in der Regel in Geldbeträgen festgelegt und insoweit auch zwingend in Geld zu entrichten. Das im Bereich kollektivvertraglicher Mindestentgelte geltende Geldzahlungsgebot schließt – ungeachtet aller Günstigkeitsüberlegungen – in diesem Bereich abweichende Sondervereinbarungen aus. Ob der Marktwert der vom Dienstgeber tatsächlich gewährten Naturalbezüge im Ergebnis höher ist als der „vereinbarte“ Wert, d.h. höher als jener Teil des Barentgelts, an dessen Stelle die Sachbezüge geleistet werden sollten, ist daher unbeachtlich.

    Sowohl der Barlohn, auf den der Dienstnehmer nach dem Kollektivvertrag Anspruch hat, als auch der Naturallohn, der ihm tatsächlich gewährt wird, ist gemäß § 49 Abs. 1 ASVG zum sozialversicherungsrechtlichen Entgelt zu zählen und unterliegt der Beitragspflicht.

    Erhält ein Dienstnehmer ausschließlich einen Sachbezug, ist zur Berechnung der allgemeinen Beitragsgrundlage der kollektivvertragliche Mindestlohn entsprechend seiner Tätigkeit als Bruttolohn anzusetzen und der Wert der konsumierten Sachbezüge hinzuzurechnen. (VwGH 27.7.2001, Zl.95/08/0037)

    Somit ist bei einem Bruttobezug von € 400,– auf alle Fälle VOLLversicherung gegeben!

    Bezüglich Miete/Leasing von Fahrzeugen habe ich dir die RZ 180 aus den LSt-RL reinkopiert:
    180
    Bei geleasten bzw. gemieteten KFZ ist der Sachbezugswert von den Anschaffungskosten zu berechnen, die der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurden (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe). Sind die Anschaffungskosten aus dem
    Leasingvertrag nicht ersichtlich, ist vom Neupreis der entsprechenden Modellvariante zum Zeitpunkt der Erstzulassung auszugehen. Bei geleasten Gebrauchtfahrzeugen sind die „Anschaffungskosten“ analog zu gekauften Gebrauchtfahrzeugen (siehe Rz 179) zu ermitteln.

    LG
    _________________

    #68889
    stokrotka
    Mitglied

    Danke schön für Auskunft,

    leider habe ich nicht alles ganz verstanden ;o((

    heißt das, dass diese Situation zivilrechtlich nicht richtig wäre? wann sind kollektivvertragliche Vereinbarungen auf ein Dienstverhältnis anzuwenden?

    LG zurück

    #68891
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Justyna!

    Immer dann, wenn ein Kollektivvertrag vorhanden ist, darf arbeitsrechtlich keine Entlohnung unter demselben erfolgen und ist zwingend anzuwenden!
    Und der KV drückt einen reinen Geldbezug aus, d.h. man kann NICHT einen Teil des zustehenden Gehalts durch Sachbezüge, Zulagen etc. „ausgleichen“.

    LG

    #68903
    stokrotka
    Mitglied

    Danke, das habe ich bereits verstanden. Aber ein normaler Arbeitsvertrag in Deutschland ist doch kein kollektiver Vertrag, oder?

    Lieben Dank

    Justyna

    #68905
    anba
    Teilnehmer

    Ähem, hier dürfte ein Deutschland – Österreich Problem vorliegen.

    400,00 € Jobs und 1% Sachbezug Pkw gibt es in Österreic nicht.

    Liebe Justyna, du solltest ein gleichartiges deutsches Forum suchen.

    lg, anba

    #68907
    stokrotka
    Mitglied

    das habe ich mir auch schon gedacht!

    Aber danke schön!!

    LG

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