Ich erinnere mich an meine Kindheit, wenn ich durch Worte wie „Das darfst du niemandem erzählen!“ zur Mitwisserin und durch das gemeinsame Geheimnis in einen erlesenen Kreis aufgenommen wurde. Oft war das Geheimnis harmlos, manchmal wurde dadurch vertuscht, dass man etwas angestellt hat. Man galt rasch als „Petze“, wenn man über jemanden berichtete, der sich nicht an die Spielregeln hält. Darüber hinaus drohten bei „Verrat“ auch soziale Konsequenzen, wie Freundschaftsentzug!
Man könnte denken, das ist ja alles nur Spaß unter Kindern. Aber ist das wirklich so? Ändert sich tatsächlich etwas, wenn man erwachsen ist? Eigentlich nicht, denn warum sonst müssen jene, die Missstände aufdecken, per Gesetz geschützt werden?
Whistleblower-Schutz ist nichts Neues. Bereits 1863 hielt mit dem von Präsident Lincoln unterzeichneten False Claims Act der Schutz und die Belohnung von Hinweisgebern und Hinweisgerberinnen Einzug in das US-Amerikanische Recht. Er ist damit das erste und wohl auch stärkste Whistleblower-Gesetz der USA. Das Departement of Justice erhielt allein im FY 2019 drei Milliarden USD aus Vergleichen und Urteilen aus False Claims Act Fällen.
Eine Vereinheitlichung des Schutzes von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen innerhalb der EU-Staaten soll nun durch die EU-Whistleblower-Richtlinie erwirkt werden. In Österreich gibt es bei einigen Behörden (WKStA, FMA, BWB) bereits seit mehreren Jahren anonyme Hinweisgebersysteme. Durch die Richtlinie entsteht auch für viele Privatunternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Sektors die Verpflichtung anonyme Meldekanäle einzurichten. Sogar wenn die Hinweisgebenden mit ihrem Wissen an die Öffentlichkeit gehen, sollen sie hinkünftig unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein.
Wie wichtig die Hinweisgebenden sind, zeigen die jüngsten Beispiele. Ob sich durch die Zwangsverpflichtung zur Einführung von Hinweisgebersystemen und dem durch die Richtlinie vorgesehenen Schutz am Umgang mit Whistleblowern tatsächlich etwas ändert, wird sich zeigen. Eventuell benötigt es auch ein Umdenken in der Gesellschaft, dass nicht diejenigen, die für den Missstand verantwortlich sind, gedeckt, sondern wirklich diejenigen geschützt werden sollten, die ihn aufdecken. Vielleicht ist es ja manchmal auch besser, wenn man nicht befreundet bleibt…
Ich erinnere mich an meine Kindheit, wenn ich durch Worte wie „Das darfst du niemandem erzählen!“ zur Mitwisserin und durch das gemeinsame Geheimnis in einen erlesenen Kreis aufgenommen wurde. Oft war das Geheimnis harmlos, manchmal wurde dadurch vertuscht, dass man etwas angestellt hat. Man galt rasch als „Petze“, wenn man über jemanden berichtete, der sich nicht an die Spielregeln hält. Darüber hinaus drohten bei „Verrat“ auch soziale Konsequenzen, wie Freundschaftsentzug!
Man könnte denken, das ist ja alles nur Spaß unter Kindern. Aber ist das wirklich so? Ändert sich tatsächlich etwas, wenn man erwachsen ist? Eigentlich nicht, denn warum sonst müssen jene, die Missstände aufdecken, per Gesetz geschützt werden?
Whistleblower-Schutz ist nichts Neues. Bereits 1863 hielt mit dem von Präsident Lincoln unterzeichneten False Claims Act der Schutz und die Belohnung von Hinweisgebern und Hinweisgerberinnen Einzug in das US-Amerikanische Recht. Er ist damit das erste und wohl auch stärkste Whistleblower-Gesetz der USA. Das Departement of Justice erhielt allein im FY 2019 drei Milliarden USD aus Vergleichen und Urteilen aus False Claims Act Fällen.
Eine Vereinheitlichung des Schutzes von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen innerhalb der EU-Staaten soll nun durch die EU-Whistleblower-Richtlinie erwirkt werden. In Österreich gibt es bei einigen Behörden (WKStA, FMA, BWB) bereits seit mehreren Jahren anonyme Hinweisgebersysteme. Durch die Richtlinie entsteht auch für viele Privatunternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Sektors die Verpflichtung anonyme Meldekanäle einzurichten. Sogar wenn die Hinweisgebenden mit ihrem Wissen an die Öffentlichkeit gehen, sollen sie hinkünftig unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein.
Wie wichtig die Hinweisgebenden sind, zeigen die jüngsten Beispiele. Ob sich durch die Zwangsverpflichtung zur Einführung von Hinweisgebersystemen und dem durch die Richtlinie vorgesehenen Schutz am Umgang mit Whistleblowern tatsächlich etwas ändert, wird sich zeigen. Eventuell benötigt es auch ein Umdenken in der Gesellschaft, dass nicht diejenigen, die für den Missstand verantwortlich sind, gedeckt, sondern wirklich diejenigen geschützt werden sollten, die ihn aufdecken. Vielleicht ist es ja manchmal auch besser, wenn man nicht befreundet bleibt…
Mehr Infos zur neuen Whistleblower-RL und deren betriebliche Umsetzung finden Sie auf: https://home.kpmg/at/de/home/insights/2020/07/dimensionen-schwerpunkt-it-ist-alles-mrs-und-mr-anonym.html
Empfehlung
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von Sonja Irresberger