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Der vielfach zitierte Mythos der Digitalisierung ist längst Realität geworden – und wir haben es nicht einmal gespürt

Unternehmen setzen sich seit Jahrzehnten intensiv mit der Digitalisierung von Prozessen und Abläufen auseinander. Produktionen sind teil- oder vollautomatisiert, Einkauf und Verkauf funktionieren nahezu ausschließlich über integrierte Systeme. Als wenig wertschöpfend erachtete Prozesse bildeten jedoch bislang eine Ausnahme. Die Budgets für Digitalisierung sind gerade auf Management- und Verwaltungsebene traditionell knapp und so ist es kein Zufall, dass sich entsprechende Maßnahmen – zur Schaffung von digitalen Arbeitsplätzen – lediglich in der Bereitstellung eines Personal Computers (PC) mit Internet- und Netzwerkzugang erschöpften.

Mit Hereinbrechen von COVID-19 wurde allen Unternehmen schlagartig bewusst, dass eingespielte Handlungsweisen auch funktionieren müssen, wenn diese flexibel und von zuhause aus durchgeführt werden. Zur großen Begeisterung vieler Unternehmen waren die erforderlichen Werkzeuge auch schon vorhanden, weil Softwareunternehmen ohnedies schon vorgesorgt hatten. Es mussten also lediglich geringe Optimierungen vorgenommen und Mitarbeiter*innen zu entsprechenden Verhaltensweisen motiviert werden.

Beschleunigung der Digitalisierung durch COVID-19-Gesetzgebung

Lediglich der Gesetzgeber war noch in einigen Bereichen säumig, bewies aber eine beachtliche Reaktionsschnelle in der Umsetzung alter Vorhaben, die nun schlagartig notwendig geworden sind. Wenngleich der praktische Schwerpunkt des vergangenen Jahres zweifelsohne auf der breiten Anwendung und in der Professionalisierung von Videokonferenzen als Kommunikationsmedium lag, gab es zahlreiche Neuregelungen im Bereich der Digitalisierung, die beschleunigt in das Gesetz übernommen wurden und zukünftig wegweisend sein werden. So wurden u.a. zivil- und gesellschaftsrechtliche Erfordernisse auf breiter Basis dem digitalen Zeitalter geöffnet.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die digitale Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft bzw. die elektronische Generalversammlung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Gesellschafterversammlungen können nun auch ohne Grundlage in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag auf rein elektronischem Weg und unter Anwendung der Fernabstimmung abgehalten werden. Damit wird Gesellschaftern die unmittelbare Ausübung ihrer Rechte ermöglicht, ohne einen langen Weg auf sich nehmen oder einen Vertreter bestellen zu müssen. In einer Gesamtbetrachtung kann darin also eine Stärkung der Gesellschafterrechte gesehen werden.

Deshalb: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Digitalisierung zu Ihrem Vorteil!

Digitalisierung im unternehmerischen Alltag ist nicht ein Prozess, sondern ermöglicht es Prozesse flexibler zu gestalten. Die rechtlichen und technischen Werkzeuge sind vorhanden und müssen lediglich abgerufen werden.

Empfehlung

Zertifizierte*r Digitalisierungsmanager*in im Steuer- und Rechnungswesen
Kerntechnologien, IT-Lösungsansätze, Datenmanagement und steuerrechtliche Entwicklungen

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von Andreas Böcskör

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.