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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

für diese Ausgabe konnten wir wieder Michael Seebacher dafür gewinnen, Ihnen die alljährlichen Änderungen der Ansichten der Finanz­verwaltung zu Lohnsteuerthemen aufzubereiten. Dabei ließ ich es mir nicht nehmen, zu den beiden Sachverhalten im Zusammenhang mit internationalen Lohnsteuerthemen meine Meinung zu ergänzen – hinsichtlich der Abwicklung von internationalen Inbound-Personalge­stellungen in der Hoffnung, dass mich der Gesetzgeber erhöre und eine praxisge­rechtere Abwicklung regle.

Weiters gibt es wieder einige Judikaturkommentierungen, die es personalver­rechnungstechnisch „in sich“ haben: So im Bereich des Arbeits­rechts die Frage an den EuGH, ob es eine Diskriminierung darstellt, wenn – abgesehen von einigen Anrechnungsbestimmungen – grundsätzlich nur (Vor-)Dienstzeiten beim aktuellen Arbeitgeber für den erhöhten Urlaubs­anspruch von sechs Wochen anrechenbar sind (kommentiert von Thomas Rauch).

Judith Morgenstern befasst sich mit Rechtsfragen rund um die Elternschaft – ein Dienstnehmer verliert nämlich bei Verzicht auf Klagseinbringung gegen eine Abweisung eines Antrags auf Elternteilzeit den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum vierten bzw siebten Lebensjahr. Auch eine von Sabine Waiss kommentierte OGH-Entscheidung hat das Thema „Kinder“ zum Inhalt, und zwar den oft vergessenen Abfertigungs­anspruch nach § 14 Abs 4 AVRAG, wenn ein Elternteil wegen Kinderbetreuungs­pflichten Teilzeit verein­bart bzw vereinbaren muss, die aber nicht (mehr) unter die Bestimmungen für Elternteilzeit nach MSchG oder VKG fällt.

Über ein (bahnbrechendes?) Erkenntnis des BFG, das auch im Urlaub fortgezahlte Schmutz­zulagen von Rauchfangkehrern – entgegen Rz 1132 LStR 2002 – unter die Lohnsteuer­befreiung nach § 68 Abs 1 EStG subsumiert, wogegen die Finanz­verwaltung (natürlich) außerordentliche Revision eingebracht hat, informiert Sie Roman Fragner.

Aber zuerst finden Sie anschließend einige Ausschnitte aus dem Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung, die mit der Hoffnung verbunden sein könnten, dass die Personalver­rechnung einmal viel einfacher werden wird – naja, wir werden ja sehen.

Ihre Monika Kunesch

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.