Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)
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Eckpunkte des Budgetbegleit­gesetzes 2018-2019

Abschnitt Soziales, BGBl I 2018/30, ausge­geben am 16. 5. 2018. Unter anderem werden die begleitenden Maßnahmen zur Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung und die Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit besprochen. PV-Info wird Sie in einer der kommenden Ausgaben detailliert informieren.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein

Nachweis einer Zustellung eines behördlichen Schriftstücks

Die Vermutung des § 26 Abs 2 ZustG, wonach Zustellungen am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gelten, ist widerlegbar. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers sind daher von Amts wegen zu prüfen. Die Beweislast trifft dabei die Behörde. Gelingt die Widerlegung der Behauptung des Empfängers nicht, muss die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig angenommen werden.

(Bild: © iStock)
Einkommensteuer

Ungeplante Verluste nach langjähriger Überschussphase bei einer großen Vermietung

Liegt eine mit objektiver Ertragsaussicht und nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien ausgerichtete Vermietungstätigkeit vor und treten ungeplante Verluste durch plötzlich auftretende, unvorhersehbare Ereignisse auf, führt dies grundsätzlich noch nicht zur Aberkennung der Einkunftsquelleneigenschaft bzw zu einer Liebhabereibeurteilung, sofern auf diese Ereignisse innerhalb angemessener Zeit reagiert wird.

(Bild: © BMFcitronenrot)
Einkommensteuer

EStR-Wartungserlass 2018 veröffentlicht

Das BMF hat kürzlich den EStR-Wartungserlass 2018 (BMF-Erlass vom 7. 5. 2018, BMF-010203/0171-IV/6/2018, BMF-AV 2018/79) in der Findok veröffentlicht. Mit dem Erlass werden insbesondere zahlreiche gesetzliche Änderungen der letzten Jahre in die EStR eingearbeitet. Lesen Sie mehr zu den Highlights in zwei Beiträgen von Dr. Gerhard Petschnigg in SWK-Heft 19/2018 bzw SWK-Heft 20/21/2018.

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Allgemein

Steuertermine im Juli

Am 16. Juli 2018 sind unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 2018, die Normverbrauchsabgabe für Mai 2018 und die Lohnsteuer für Juni 2018 fällig.

(Bild: © iStock)
Ende Dienstverhältnis Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Kann der Urlaubszuschuss aliquotiert werden, wenn der Arbeitnehmer nach dessen Fälligkeit ausscheidet?

Nach den Regelungen des Rahmenkollektiv­vertrages für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (im Folgenden: Kollektiv­vertrag) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auszubezahlen, wenn vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses eine einvernehmliche Auflösung verein­bart wird, die zu einem Ausscheiden des Arbeitnehmers nach der Fälligkeit des Urlaubszuschusses führt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

(Bild: © iStock)
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Für Körperschaften öffentlichen Rechts relevante Aussagen aus der Aktualisierung der Information zum Kommunal­steuergesetz

Körperschaften öffentlichen Rechts sind auch in der Kommunal­steuer besonders geregelt. Die Körperschaft öffentlichen Rechts ist gemäß § 3 Abs 3 KommStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig, das heißt Unternehmer im Sinne des KommStG. Nach mehr als sieben Jahren hat die Finanz­verwaltung die Information zum KommStG gewartet. Die am 29. 1. 2018 vom BMF veröffentlichte KommStG-Information ersetzt die bisher geltende. Im Folgenden sollen die für Körperschaften öffentlichen Rechts relevanten Aussagen der KommStG-Information zusammengefasst werden. Ein Gastbeitrag von Mag. Daniela Sperz, LL.M.

Allgemein

Leibrentengebühr bei Übergabe einer Apotheke gegen Leibrente

Die Frage, ob und in welchem Umfang in einem Leibrentenvertrag Elemente einer gemischten Schenkung vorhanden sind, ist somit für ab dem 1. 8. 2008 abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr von Bedeutung (vgl BFG 24. 8. 2017, RV/2100979/2015). Der gemeine Wert der Leibrente ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln (§ 16 BewG).