X
Digital
Podcast

SWK.Podcast 17/2018

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 17 vom Juni 2018.
Der Podcast auf SoundCloud

Tagesfragen

Die geänderte Pauschalierungsverordnung für nichtbuchführende Gewerbetreibende ist erneut verfassungswidrig. Der Bundesminister für Finanzen hat auf die in der Literatur geäußerte Kritik reagiert und versucht, die Verordnung für nichtbuchführende Gewerbetreibende mit einer Novelle zu reparieren. Das Unterfangen ist misslungen. Ein Beitrag von Werner Steinwendner.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundlegend umgestaltet. Mit dieser systematischen Reform wurden viele ungelöste Problemstellungen, die nach der alten Rechtslage aufgetreten sind, einer gesetzlichen Regelung zugeführt und damit beseitigt. Die im Anwendungsbereich der KESt „alt“ verbleibenden Rechtsfragen werden noch fallweise durch die Gerichte beantwortet, können aber zum Teil große Auswirkungen haben, zB wenn in bestimmten Fallkonstellationen der KESt-Abzug gänzlich unterlassen wurde. Eine derartige Fallkonstellation war Gegenstand einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des VwGH. Das Höchstgericht hatte zu beurteilen, ob bei den in der Vergangenheit weitverbreiteten Kreditunterbeteiligungsmodellen die Banken den KESt-Abzug zu Recht unterlassen haben. Ein Beitrag von Andrea Ebner und Andrei Bodis.

Steuern

Steuertermine im Juli – Am 16. Juli 2018 sind unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 2018, die Normverbrauchsabgabe für Mai 2018 und die Lohnsteuer für Juni 2018 fällig.

Wird eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses beendet, so tritt bei grundsätzlicher Ertragseignung keine Liebhaberei ein, wenn ursprünglich der Plan auf weiterlaufende Vermietung bestanden hat. Lesen Sie dazu den Beitrag von Christian Prodinger.

Liegt eine mit objektiver Ertragsaussicht und nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien ausgerichtete Vermietungstätigkeit vor und treten ungeplante Verluste durch plötzlich auftretende, unvorhersehbare Ereignisse auf, führt dies grundsätzlich noch nicht zur Aberkennung der Einkunftsquelleneigenschaft bzw zu einer Liebhabereibeurteilung, sofern auf diese Ereignisse innerhalb angemessener Zeit reagiert wird. Solche Unwägbarkeiten liegen dann nicht vor, wenn die Verluste einem betätigungstypischen Risiko entspringen. Keine Unwägbarkeiten sind zB höhere Instandhaltungsmaßnahmen aus Denkmalschutzgründen oder ein allgemeiner Preisverfall am Immobilienmarkt.

In der Praxis der Körperschaftsteuererklärung wird häufig ein Zuschlag zur Körperschaftsteuer für jene Beträge erklärt, bei denen zukünftig der Empfänger nicht benannt werden soll. Solange die Abgabenbehörde jedoch nicht konkret zur Empfängerbenennung auffordert, besteht keine Verpflichtung, den Empfänger zu benennen oder bei beabsichtigter Nichtbenennung einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer zu entrichten. Damit stellt sich die Frage, welche Vorteile es bringen kann, wenn in der Körperschaftsteuererklärung ein „freiwilliger“ Zuschlag zur Körperschaftsteuer erklärt wird.

Körperschaftsteuer-Update Juni 2018: Aktuelles auf einen Blick – Dieser Beitrag von Bernhard Renner und Ernst Marschner knüpft an das im letzten SWK-Heft erschienene Körperschaft- und Umgründungssteuer-Update an und bietet einen Überblick über weitere Neuerungen im Körperschaftsteuerrecht. Es gilt dabei, die Rechtsprechung des VwGH bzw des BFG zu bestimmtem Themen des KStG darzustellen.

Das BMF hat kürzlich den Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2018 in der Findok veröffentlicht. Mit dem Erlass werden insbesondere zahlreiche gesetzliche Änderungen der letzten Jahre in die EStR eingearbeitet. Lesen Sie mehr zu den Highlights in einem der nächsten SWK-Hefte.

In § 9 Gebührengesetz räumt der Gesetzgeber ausdrücklich ein, dass dem einfachen Gebührenschuldner das Erkennen der Gebührenpflicht nicht immer zugemutet werden kann. Mitunter hat aber auch ein Höchstgericht seine Probleme mit einer konsistenten Interpretation des Gebührengesetzes. Ein brandaktuelles Beispiel ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Bestandverträge über Geschäftsräumlichkeiten. Ein Beitrag von Erich Resch.

Wirtschaft

Wie bereits in Teil I dargelegt, sieht die AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen unter gewissen Voraussetzungen eine Anrechnung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen auf die Gesamtschuld oder aber eine Bewertung der Gesamtschuld mit diesen Ansprüchen vor. In diesem Beitrag von Markus Reindl soll aufgezeigt werden, welche Kriterien die Rückdeckung zu erfüllen hat, um als Bewertungsmaßstab für die Gesamtschuld geeignet zu sein, und was es im Besonderen zu beachten gilt. Zudem erfolgt ein kurzer Blick auf die steuerlichen Vorgaben und etwaige Lösungswege.

Wird ein fremdübliches Mietentgelt vereinbart und in weiterer Folge auf das Miet- bzw Nutzungsentgelt ganz oder teilweise verzichtet, dann liegt ein Fall des Forderungsverzichts und kein Fall der Nutzungseinlage vor, der die unentgeltliche Nutzungsüberlassung zugrunde liegt. Im Fall eines Forderungsverzichts durch den beteiligten Gesellschafter ist ein Zufluss an den Gesellschafter in Höhe des Tageswerts der Forderung im Zeitpunkt des Verzichts anzunehmen.

Aus der jüngsten Rechtsprechung

Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VwGH-Entscheidungen zum Vorsteuerabzug, der Empfängerbenennung und der Verjährungsfrist.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.