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SWK.Podcast 16/2018

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 16 vom Juni 2018.
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Tagesfragen

Nach den Ausführungen in der Ergebnisunterlage Lohnsteuer zum Salzburger Steuerdialog 2014 können bei Privatnutzung des Firmen-Kfz durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH nicht die auf die Privatnutzung entfallenden tatsächlichen Kfz-Kosten, sondern die gesamten Kfz-Kosten als Bemessungsgrundlage für DB, DZ und Kommunalsteuer angesetzt werden. Diese Rechtsansicht teilt der VwGH nicht. Lesen Sie den Beitrag von Robert Herger.

Steuern

Der SWK-Beitrag von Bernhard Renner und Ernst Marschner bietet einen Überblick über die Neuerungen im Körperschaft- und Umgründungssteuerrecht seit dem letzten Körperschaft- und Umgründungssteuer-Update. Es gilt dabei, die Gesetzgebung, aktuelle Ansichten des BMF sowie die Rechtsprechung des VwGH bzw BFG zu bestimmten Themen des KStG und der Umgründungssteuer darzustellen. Der aktuelle Wartungserlass zu den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 ist einem eigenen Beitrag vorbehalten.

Aufgrund der Änderungen durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 sind eigene Anteile in der Unternehmensbilanz nicht mehr als Vermögensgegenstand auszuweisen, sondern direkt vom Eigenkapital abzusetzen. Eigene Anteile lassen die unternehmensrechtliche GuV künftig unberührt. Dieser Beitrag von Stephanie Novosel

untersucht, welche Auswirkungen diese Änderungen in der unternehmensrechtlichen Bilanzierung auf die steuerliche Gewinnermittlung haben. Dabei werden zwei mögliche Sichtweisen dargestellt und einer Würdigung unterzogen. Zusammenfassend zeigt sich, dass die steuerliche Behandlung mangels Klarstellung seitens der österreichischen Finanzverwaltung nicht eindeutig ist.

Oftmals kommen Betriebsprüfer im Rahmen mehrerer Außenprüfungen zur selben rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts. Will eine spätere Betriebsprüfung in weiterer Folge – trotz gleichbleibenden Sachverhalts – von dieser bestätigten Rechtsansicht abgehen, ist eine Wiederaufnahme nach jüngster BFG-Rechtsprechung nicht ohne weiteres zulässig. Das Abweichen von einer im Zuge vorangegangener Betriebsprüfung „bestätigten“ Rechtsansicht durch eine spätere Betriebsprüfung verstößt vielmehr gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und stellt somit eine unbillige Ermessensentscheidung dar. Ein Beitrag von Philip Predota und Robert Rzeszut.

Gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018, des Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 und des Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 ist für die Inanspruchnahme des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens eine Pauschalgebühr zu entrichten, welche von der Bundesregierung durch Verordnung festzulegen ist. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Begutachtungsentwurf veröffentlicht.

Wirtschaft

Die AFRAC-Stellungnahme 27 wertet Versicherungslösungen zur Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen bilanzierender Unternehmen wesentlich auf. Von der Möglichkeit der Saldierung von Aktiva und Passiva bis zum Entfall der „klassischen“ Rückstellungsberechnung im UGB kann damit auch eine Kostenersparnis einhergehen. Dass die Neuerungen und die Anwendung dieser aber gebieten, bei der Pensionszusage und der Versicherungslösung besondere Obacht walten zu lassen, wird in einer zweiteiligen Beitragsserie von Markus Reindl im Überblick dargelegt.

Das Justizministerium hat kürzlich einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden, zur Begutachtung verschickt. Das Gesetz soll die elektronische Gründung von GmbHs ermöglichen und damit attraktiver machen. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzesentwurf auf das erhöhte Risiko hinsichtlich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Demnach hat der Justizminister in einer Verordnung festzulegen, welche Maßnahmen zum Ausgleich dieses erhöhten Risikos zu ergreifen sind.

Die Europäische Kommission hat am 11. 4. 2018 im Rahmen des „New Deal for Consumers“ ihren lange angekündigten Vorschlag für eine Richtlinie über Verbandsklagen veröffentlicht. Nach der Kommission ist das Ziel dieser Richtlinie, die Unterlassungsverfahren wirksamer zu machen und dazu beizutragen, die Folgen von Verstößen gegen das Unionsrecht zu beseitigen, die sich auf die Kollektivinteressen der Verbraucher auswirken. Lesen Sie dazu den Beitrag von Artur Schuschnigg.

Aus der jüngsten Rechtsprechung

Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VwGH-Entscheidungen zur Abzugsfähigkeit eines Deutschkurses, der Hauptwohnsitzbefreiung und dem Säumniszuschlag.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.