Auszahlung von Gleitzeitguthaben
Aufgrund eines Erkenntnisses des VwGH kommt bei der Auszahlung eines Gleitzeitguthabens eine Aufrollung der einzelnen Beitragszeiträume nicht in Betracht. Der VwGH begründet dies damit, dass das Guthaben gleichsam als Ergebnis eines Arbeitszeitkontokorrents das rechnerische Ergebnis von Gutstunden und Fehlstunden ist und als solches daher keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden kann. Es kann daher beitragsrechtlich nur jenem Beitragszeitraum zugeordnet werden, in welchem die Auszahlung erfolgte.
Investitionszuwachsprämie bei Austausch eines Traktors wegen Unbrauchbarkeit
Bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Traktors kann die Behaltefrist gemäß § 108e EStG unterschritten werden. Der Austausch dieses Traktors gegen einen funktionsfähigen Traktor hindert nicht die Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG.
Deutscher Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
(APA/red) – Das deutsche BVerfG hat mit Urteil vom 18. 7. 2018, 1 BvR 1675/16 ua, die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Nur die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde vom Ersten Senat beanstandet.
Neuer UrlG-Kommentar von Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
Gemessen an anderen Arbeitsrechtsgesetzen ist das mehrfach novellierte UrlG mit seinen bloß 18 Paragrafen relativ kurz gehalten. Trotz seiner „Überschaubarkeit“ – oder gerade deswegen – werfen diese Paragrafen sowohl zum Urlaub als auch zur Pflegefreistellung viele Fragen auf, vor allem für das Personalwesen und die Personalverrechnung.
Kommunalsteuer: Betriebliche Nutzung des Firmenautos kein Gehaltsbestandteil der geschäftsführenden Organe
Überlässt eine GmbH ihrem Geschäftsführer ein Kfz zur Nutzung für Fahrten im betrieblichen Interesse der GmbH (Betriebsfahrten), stellt dies keinen Gehaltsbestandteil dar und erhöht daher nicht die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer wesentlich (also mehr als 25 %) an dieser GmbH beteiligt ist.
Führung von Lohnkonten
Da es sich bei der Führung von Lohnkonten um keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht handelt, kann der Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG zu beurteilen, es sei denn, ein Arbeitgeber wäre bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden. Für die Pflichtverletzung in einem derartigen Fall genügt bedingter Vorsatz. Der Verkürzungserfolg muss aber wissentlich bewirkt werden.
Beginn des Laufs kollektivvertraglicher Verfallsfristen
Nach dem hier maßgeblichen Punkt 6. lit c der Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe verfallen Gehaltsansprüche, wenn sie nicht vier Monate nach Fälligkeit vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
Treuepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten
Aus der Pflicht zur Parteientreue ergibt sich die Verpflichtung, im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangtes Wissen nicht zum Nachteil des Mandanten zu verwenden, um sich selbst einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Ein Rechtsanwalt darf demnach beim Abschluss von Verträgen in eigener Sache mit dem eigenen Mandanten das durch seine besondere (Vertrauens-)Stellung erlangte Wissen nicht zum eigenen Vorteil in einer gegen die Interessen des Mandanten gerichteten Weise verwenden.
Entgelt für die Erstellung von Schein- und Fehlbuchungen
Wenn ein selbständiger Buchhalter für die Erstellung von Schein- und Falschbuchungen einen „Risikozuschlag“ verlangt, sind die erzielten Entgelte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen und unterliegen diese als solche der Einkommensteuer.
Sieglinde Moser im BFGjournal zu Gast
Die Steuerberaterin über FinanzOnline, die Beratung von Freiberuflern und ein geplantes Reisekochbuch.
USt-Gutschriften bei LuF sind auch bei Teilpauschalierung als Einnahmen zu erfassen
Richtig ist, dass damit bei der Teilpauschalierung zufällige zeitliche Abläufe im Kalenderjahr Einfluss auf das Einkommen haben. Das kann jedoch nicht dazu führen, dass anstelle der einzelnen Umsatzsteuergutschriften nur ein allfällig positiver Umsatzsteuerjahressaldo als Einnahme bei der Teilpauschalierung anzusetzen wäre.
Beitrags- und lohnsteuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenersätzen
Fahrtkostenersätze für Fahrten unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung sind derartige Fahrtkostenersätze beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.












