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Gemessen an anderen Arbeitsrechtsgesetzen ist das mehrfach novellierte UrlG mit seinen bloß 18 Paragrafen relativ kurz gehalten. Trotz seiner „Überschaubarkeit“ – oder gerade deswegen – werfen diese Paragrafen sowohl zum Urlaub als auch zur Pflegefreistellung viele Fragen auf, vor allem für das Personalwesen und die Personalverrechnung.
Dies nicht nur im Verhältnis zu den Anspruchsberechtigten, sondern für Arbeitgeber teils auch unter dem zu vermeidenden Risiko hoher Lohndumpingstrafen bei Fehlern mit Entgeltauswirkungen.
Zum UrlG ist unlängst ein neuer Kommentar im Linde Verlag erschienen. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank kommentiert darin fundiert und verständlich das geltende Recht und die aktuelle Judikatur des OGH zum UrlG. Letzteres macht den Kommentar für die Praxis besonders verlässlich. Wo solche nicht besteht, legt der angesehene und erfahrene Arbeitsrechtsexperte selbst aus und seine Lösungen samt Argumenten und deren Abwägung auf den Tisch.
Der Kommentar verzichtet bewusst auf nicht mehr benötigte historische Entwicklungen und bereits Überholtes. Damit bleibt er frei von Ballast und somit leichter lesbar und vor allem auch handlich. Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung.