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BFGjournal Einkommensteuer

Abzinsungssatz für Personal­rückstellungen verfassungswidrig?

Das Finanz­gericht Köln hat unlängst das deutsche Bundesverfassungs­gericht (BVerfG) angerufen, eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich fest­gesetzten Zinssatzes von 6 % für die Berechnung der steuer­rechtlichen Pensions­rückstellung zu fällen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der „Nullzinspolitik“ der Europäischen Zentralbank und stark gesunkener lang­fristiger Zinssätze. Die Entscheidung ist auch für Österreich von großem Interesse, zumal auch § 14 EStG zwingend vorsieht, dass der Pensions­rückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen ist.

Entscheidung: FG Köln 12. 10. 2017, 10 K 977/17; beim BVerfG anhängig zu 2 BvL 22/17

Norm: § 14 Abs 6 Z 6 EStG 1988; § 6a Abs 3 S 3 dEStG 2009

Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 184) als PDF und bei Lindeonline.

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