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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 19. 3. 2019 ihr Rundschreiben „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Mit diesem Rundschreiben soll die Governance der Unternehmen betreffend die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter gestärkt werden.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Finanzmarktteilnehmer, die dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und der Aufsicht durch die FMA unterliegen. Es ergänzt das im Dezember 2018 veröffentlichte Rundschreiben, in dem die FMA Details zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem FM-GWG dargelegt hat.
Hinweis: Mittels Rundschreiben gibt die FMA ihre aus Gesetz oder Verordnung (einschließlich EU-Verordnungen) abgeleitete Rechtsansicht zu aufsichtsrechtlichen Fragen bekannt. Rundschreiben dienen als Orientierungshilfe der Information der Öffentlichkeit über bestimmte Anforderungen, die nach Rechtsansicht der FMA durch Auslegung aus Gesetzen oder Verordnungen abzuleiten sind. Rundschreiben sind keine Verordnungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
⇒ Zum Rundschreiben „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“.