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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

nun ist er also doch (noch) beschlossen worden, der Beschäftigungs­bonus. Damit Sie möglichst rasch Mittel aus dem 2 Mrd € schweren Fördertopf beantragen können, hat Andreas Gerhartl erste Informationen zum Prozedere, die PV-Info-Redaktion einige Beispiele zusammengestellt.

Nach der heurigen Erntesaison wird mit 1. 10. 2017 eine Novelle zum AuslBG in Kraft treten, die vor allem eine Änderung in der Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten mit sich bringt. Weiters umfasst diese Gesetzesnovelle in Umsetzung von EU-Richtlinien auch eine Erleichterung für unternehmensinterne Rotationsarbeitskräfte bzw kurz­fristig transferierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Zweimal beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe mit dem Thema „Abfertigung“: Zum einen gibt es eine arbeits­rechtliche Entscheidung, aufbereitet von Andreas Gerhartl, wonach auch gegenüber einer betrieblichen Vorsorgekasse im Zusammenhang mit der Rückforderung eines Abfertigungs­betrags nach dem BMSVG gutgläubiger Verbrauch eingewendet werden kann. Zum anderen zeigt ein Erkenntnis des VwGH, dass nicht unbedingt die arbeits­rechtlich nach dem Aktualitäts­prinzip berechnete Abfertigung zur Gänze der begünstigten Besteuerung für Abfertigungen unterliegen muss, und zwar dann, wenn wenige Monate vor Beendigung des Dienst­verhältnisses ohne ersichtlichen Grund eine Entgelterhöhung von unangemessenem Ausmaß gewährt wurde – Roman Fragner hat die Argumentation des VwGH für Sie aufbereitet.

Ein weiteres Erkenntnis des VwGH lässt bei uns Personalverrechnern Erleichterung aufkommen. Das LVwG Oberösterreich wollte doch tatsächlich Kommunal­steuer (und damit schlussendlich auch DB und DZ) auch auf Entgelte aus jenen freien Dienst­verhältnissen, die nach § 4 Abs 4 ASVG nicht von der Pflicht­versicherung nach dem ASVG erfasst sind, erheben. Dieser Argumentation ist der VwGH nicht gefolgt – Sie erfahren von Roman Fragner, dass diesbezüglich alles beim Alten bleibt.

Mit diesem erfreulichen Ausblick wünsche ich Ihnen einen erholsamen Sommer!

Ihre Monika Kunesch

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.