Beschäftigungsbonus – Wissenswertes für die Abrechnung für den zweiten Förderungszeitraum
Viele Arbeitgeber beginnen in den nächsten Monaten mit der Vorbereitung der zweiten Abrechnung für den Beschäftigungsbonus. Unternehmen konnten im Zeitraum von 1. 7. 2017 bis 31. 1. 2018 für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren beantragen.
Reminder: Beschäftigungsbonus – erste Abrechnung
Der im Vorjahr mit Wirkung ab 1. 7. 2017 eingeführte Beschäftigungsbonus läuft für alle Unternehmen, die mit 1. 7. 2017 diese Förderung beantragt haben, nun bereits (fast) ein Jahr und damit steht die erste Abrechnung ins Haus. Die Förderungswerber haben nachzuweisen, dass sie mit 30. 6. 2018 zusätzliche Arbeitsverhältnisse begründet haben, um den Referenzwert plus neue Arbeitsverhältnisse zu erreichen .
Der Beschäftigungsbonus ab 1. 7. 2017
Der Beschäftigungsbonus wurde am 29. 6. 2017 im Nationalrat beschlossen; diese Förderung tritt daher mit 1. 7. 2017 in Kraft. Im Folgenden gibt Dr. Andreas Gerhartl einen Überblick unter Zugrundelegung der auf der Internetseite der AWS GmbH veröffentlichten Sonderrichtlinie „Beschäftigungsbonus“ des BMWFW im Einvernehmen mit dem BMF sowie dem Bundeskanzler in der Fassung vom 29. 6. 2017.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
nun ist er also doch (noch) beschlossen worden, der Beschäftigungsbonus. Damit Sie möglichst rasch Mittel aus dem 2 Mrd € schweren Fördertopf beantragen…
Beschäftigungsbonus – aws für Antragssturm gewappnet
Die Regierung hat nach langem Hin und Her letzte Woche doch noch den Beschäftigungsbonus beschlossen. Anträge sollen ab 1. 7. 2017 möglich sein. Die Förderbank Austria Wirtschafts Service (aws) fühlt sich für den erwarteten Ansturm gewappnet, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.