Schlagwort: Beschäftigungsbonus

(Bild: © iStock)
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Reminder: Beschäftigungs­bonus – erste Abrechnung

Der im Vorjahr mit Wirkung ab 1. 7. 2017 eingeführte Beschäftigungs­bonus läuft für alle Unternehmen, die mit 1. 7. 2017 diese Förderung beantragt haben, nun bereits (fast) ein Jahr und damit steht die erste Abrechnung ins Haus. Die Förderungswerber haben nachzuweisen, dass sie mit 30. 6. 2018 zusätzliche Arbeits­verhältnisse begründet haben, um den Referenz­wert plus neue Arbeits­verhältnisse zu erreichen .

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Der Beschäftigungsbonus ab 1. 7. 2017

Der Beschäftigungsbonus wurde am 29. 6. 2017 im Nationalrat beschlossen; diese Förderung tritt daher mit 1. 7. 2017 in Kraft. Im Folgenden gibt Dr. Andreas Gerhartl einen Überblick unter Zugrundelegung der auf der Internetseite der AWS GmbH veröffentlichten Sonderrichtlinie „Beschäftigungsbonus“ des BMWFW im Einvernehmen mit dem BMF sowie dem Bundeskanzler in der Fassung vom 29. 6. 2017.

Bundeskanzler Christian Kern beim Pressestatement zum Beschäftigungsbonus. (Bild: © BKA/Andy Wenzel)
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Beschäftigungsbonus – aws für Antragssturm gewappnet

Die Regierung hat nach langem Hin und Her letzte Woche doch noch den Beschäftigungsbonus beschlossen. Anträge sollen ab 1. 7. 2017 möglich sein. Die Förderbank Austria Wirtschafts Service (aws) fühlt sich für den erwarteten Ansturm gewappnet, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.