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Der im Vorjahr mit Wirkung ab 1. 7. 2017 eingeführte Beschäftigungsbonus (siehe ausführlich Gerhartl, Der Beschäftigungsbonus ab 1. 7. 2017, PV-Info 7/2017 , Seite 2 ff) läuft für alle Unternehmen, die mit 1. 7. 2017 diese Förderung beantragt haben, nun bereits (fast) ein Jahr und damit steht die erste Abrechnung ins Haus. Die Förderungswerber haben nachzuweisen, dass sie mit 30. 6. 2018 zusätzliche Arbeitsverhältnisse begründet haben, um den Referenzwert plus neue Arbeitsverhältnisse (bzw Vollzeitäquivalente mit 38,5 Wochenstunden) zu erreichen .
Um das Maximum an Beschäftigungsbonus zu erreichen, sollte daher rechtzeitig der Beschäftigtenstand kontrolliert werden – unter Umständen kann durch Vorziehen einer Einstellung um nur wenige Tage oder durch gezielte Terminisierung von Ferialarbeitsverhältnissen eine Optimierung erreicht werden.
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