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Reminder: Beschäftigungs­bonus – erste Abrechnung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Der im Vorjahr mit Wirkung ab 1. 7. 2017 eingeführte Beschäftigungs­bonus (siehe ausführlich Gerhartl, Der Beschäftigungs­bonus ab 1. 7. 2017, PV-Info 7/2017 , Seite 2 ff) läuft für alle Unternehmen, die mit 1. 7. 2017 diese Förderung beantragt haben, nun bereits (fast) ein Jahr und damit steht die erste Abrechnung ins Haus. Die Förderungswerber haben nachzuweisen, dass sie mit 30. 6. 2018 zusätzliche Arbeits­verhältnisse begründet haben, um den Referenz­wert plus neue Arbeits­verhältnisse (bzw Vollzeitäquivalente mit 38,5 Wochenstunden) zu erreichen .

Um das Maximum an Beschäftigungs­bonus zu erreichen, sollte daher rechtzeitig der Beschäftigtenstand kontrolliert werden – unter Umständen kann durch Vorziehen einer Einstellung um nur wenige Tage oder durch gezielte Terminisierung von Ferialarbeits­verhältnissen eine Optimierung erreicht werden.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 22) als PDF und bei Lindeonline.

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