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Für Wohnungen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden. Der Nationalrat folgte in seiner gestrigen Plenarsitzung der Empfehlung des Finanzausschusses (AB 1780 BlgNR 25. GP) und stimmte mit breiter Mehrheit einem Initiativantrag der FPÖ (Mag. Philipp Schrangl und Kollegen) auf entsprechende Änderung des GebAG zu.
Mieter ersparen sich dadurch dadurch rund 50 Mio Euro. Kritisiert wurde der Beschluss von der ÖVP, sie wandte sich dagegen, kurz vor den Wahlen budgetrelevante Beschlüsse zu fassen. Nach derzeitiger Rechtslage hat der Vermieter einer Wohnung gemäß § 33 TP 5 GebG bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr in Höhe von 1 % zu entrichten. Diese Mietvertragsgebühr wird üblicherweise auf den Mieter überwälzt.
Wenn beispielsweise für eine 60 m² große Mietwohnung eine monatliche Miete von 600 Euro vereinbart wurde, so entsteht bei einer dreijährigen Mietdauer eine Mietvertragsgebühr in Höhe von 216 Euro. Diese Mietvertragsgebühr bei Verträgen über die Miete von Wohnräumen wird nun abgeschafft. Dadurch sollen neue Wohnungsmieter, die sich ohnedies oft in einer finanziell angespannten Situation befinden, entlastet werden. Letztlich reduziert sich durch den Entfall der Mietvertragsgebühr auch der Verwaltungsaufwand beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.