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Initiativ­antrag zur Arbeitszeitflexibilisierung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Am 14. 6. 2018 wurde von Abgeordneten der Regierungsfraktionen ein Initiativ­antrag betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitszeit­gesetz, das Arbeitsruhe­gesetz und das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz geändert werden sollen, in den Nationalrat eingebracht (IA 303/A 26. GP). Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  • Ausweitung des Begriffs der leitenden Angestellten;
  • Ausweitung der zulässigen täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden (Wegfall der bisherigen Sonderüberstundenregelung);
  • Verlängerung der möglichen Tagesarbeitszeit bei Gleitzeit auf 12 Stunden bei maximal 60 Wochenstunden;
  • mehrmalige Übertragbarkeit von Zeitguthaben bei Durch­rechnung von Normalarbeitszeit;
  • (zumindest) gesetzlicher Überstundenzuschlag für die verein­barte 11. und 12. Stunde;
  • Beschränkung der wöchentlichen Überstunden auf 20 Stunden bei durchschnittlicher Wochenarbeitszeit von 48 Stunden innerhalb eines Durch­rechnungszeitraums von 17 Wochen;
  • Ablehnungsmöglichkeit von Überstunden, die zu einer Tagesarbeitszeit von mehr als 10 Stunden bzw zu einer Wochenarbeitszeit von mehr als 50 Stunden führen;
  • Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus;
  • Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten. PV-Info wird Sie auf dem Laufenden halten.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2018, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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