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Ermittlung des Grenz­betrags zur Berücksichtigung des Alleinverdiener­absetzbetrags

(Bild: © iStock)

Bei der Ermittlung des Grenz­betrags für den Anspruch auf den Alleinverdiener­absetzbetrag bleiben sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels bis zur Freigrenze von 2.100 €, deren Besteuerung mit festen Sätzen unterbleibt, außer Ansatz. Eine Neube­rechnung des Jahressechstels hat jedoch nicht stattzufinden, auch wenn der Bescheid des (Ehe-)Partners keine Bindungswirkung entfaltet (VwGH 28. 2. 2018, Ro 2017/15/0041). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 01/2019, 21) als PDF und bei Lindeonline.

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