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Derzeit existieren drei völlig getrennte Meldeprozesse in der Sozialversicherung – die Versichertenmeldungen, die Beitragsabfuhr und die Grundlagenmeldung. Diese Meldeprozesse lösen häufig klärungsbedürftige Differenzen aus, die nachträglich vom Personalverrechner oft mühsam abgestimmt werden müssen. Ein Beitrag von Christian Artner.
Der erste Teil der Beitragsserie „Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung“ ( PV-Info 11/2018, Seite 2 ff) konzentrierte sich schwerpunktmäßig auf die neuen Versichertenmeldungen, welche ab 1. 1. 2019 zum Einsatz gelangen.
Der zweite Teil legt den Fokus verstärkt auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM), welche zu einer grundlegenden Reform im Melde- und Abrechnungsverfahren führen wird. Dies gilt sowohl für die Dienstgeber im Bereich der Gebietskrankenkassen als auch der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA).
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