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Beschränkte oder unbeschränkte Steuer­pflicht: Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die fallweise Nutzung einer im Inland gelegenen Ferienwohnung ohne tatsächliche Verfügungsmacht begründet für einen im Ausland ansässigen Steuer­pflichtigen keinen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO, der zur unbeschränkten Steuer­pflicht führt. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Ein in Deutschland ansässiger, wesentlich (mit mehr als 25 %) beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer im Inland ansässigen GmbH wurde mit seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit – entgegen der erklärten inländischen unbeschränkten Steuer­pflicht – mangels Vorliegens eines inländischen Wohnsitzes als beschränkt steuer­pflichtig unter Hinzu­rechnung eines Betrags von 9.000 € ( § 102 Abs 3 EStG) veranlagt.

Der ganze Artikel (PV-Info 11/2017, 13) als PDF und bei Lindeonline.

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