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Angemessenheit der Schmutz­zulage bei Rauchfangkehrern

Die Schmutz­zulage in den Zusatzkollektiv­verträgen für Rauchfangkehrer beträgt je nach Bundesland zwischen 8 % und 20 % des Grundlohns. Das BFG hat im Erkenntnis vom 8. 2. 2017, RV/3100163/2016, die im konkret anzuwendenden Kollektiv­vertrag vorgesehene Schmutz­zulage von 18 % des Grundlohns gemäß § 68 EStG als steuerfrei anerkannt. Dagegen ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2017, 10) als PDF und bei Lindeonline.

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